Schattenblick →INFOPOOL →TIERE → TIERSCHUTZ

POLITIK/495: Neuauflage der EU-Versuchstierrichtlinie - Bundesrat muß entschieden handeln (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 12. Februar 2009

Neuauflage der EU-Versuchstierrichtlinie:

Deutscher Tierschutzbund fordert entschiedenes Handeln des Bundesrates


Morgen berät der Bundesrat über einen Entwurf der Europäischen Kommission für neue Bestimmungen zum Schutz von Versuchstieren[1]. Der Deutsche Tierschutzbund fordert einschneidende Maßnahmen, um das dramatische Ausmaß an Tierversuchen in Deutschland und der EU einzudämmen. Nach Ansicht der Tierschützer muss der Bundesrat auch Regelungen im EU-Richtlinienentwurf unterstützen, die über die derzeitigen Bestimmungen des Deutschen Tierschutzgesetzes hinausgehen. Diese würden nicht ausreichen, wie immer neue Negativrekorde bei den Tierversuchszahlen belegten. Insbesondere die gesetzlich verlangte "ethische Vertretbarkeit" von Tierversuchen würde angesichts deren ungeheuren Ausmaßes zur Leerformel.

"Die Erstellung einer neuen Richtlinie muss von EU-Kommission und Bundesregierung genutzt werden, um deutlich höhere Anforderungen an die behördliche Genehmigung von Tierversuchen festzuschreiben. Die bisherigen Bestimmungen reichen nicht aus, um den stetig steigenden 'Verbrauch' von Versuchstieren im In- und Ausland einzudämmen", so Brigitte Rusche, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes. "Jeder einzelne Tierversuch sollte dem Gesetz nach absolut unerlässlich und ethisch vertretbar sein. Angesichts der Realität von 2,5 Millionen Tierversuchen pro Jahr allein in Deutschland entpuppt sich dieser Anspruch als Farce."

Die geplante neue Richtlinie soll die momentan gültigen Vorschriften, die bereits 22 Jahre alt sind, ersetzen[2]. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt verschiedene Maßnahmen, welche der aktuelle Entwurf für die EU vorsieht, wie z.B. eine Qualitätskontrolle von Tierversuchen oder die Veröffentlichung von Tierversuchsvorhaben, fordert aber auch Nachbesserungen. Der Verband verweist dabei auf die Unterstützung innerhalb der Bevölkerung: aktuelle Beispiele wie ein Bürgerschaftsentscheid in Bremen gegen Hirnversuche an Affen oder eine EU-weite Meinungsumfrage[3] der Europäischen Kommission belegten deutlich, dass die Mehrheit der Bürger die derzeitige Tierversuchspraxis ablehne.

"Jetzt können unsere Ländervertreter zeigen, ob sie nicht nur vollmundige Versprechungen abgeben, sondern sich tatsächlich für den Tierschutz einsetzen. Solange man sich nicht durchringen kann, Tierversuche als solche zu verbieten, sind zumindest erheblich strengere Regelungen und Kontrollen unabdingbar", so Rusche.

Anmerkungen:

[1] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2008:0543:FIN:DE:PDF

[2] RICHTLINIE DES RATES 86/609/EWG vom 24. November 1986 zur Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere

[3] siehe z.B. Umfrage der EU-Kommission von 2006:
http://ec.europa.eu/environment/chemicals/lab_animals/background_en.htm


*


Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 12. Februar 2009
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2009