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MELDUNG/034: Im Öl-Katastrophenfall keine Seevogelrettung in Deutschland (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 17. August 2010

Neue Ausgabe du und das tier 4/2010:
Im Öl-Katastrophenfall keine Seevogelrettung in Deutschland


Das Thema Seevogelrettung im Falle eines Ölunglücks vor deutschen Küsten steht im Mittelpunkt des Leitartikels der neuen Ausgabe du und das tier. Darüber hinaus gibt die Leiterin der Rechtsabteilung des Deutschen Tierschutzbundes im Rahmen eines Interviews Auskunft über die Gesetzeslage bei der Fundtierbetreuung und die entsprechenden Regelungen der Kostenübernahme. Ein weiterer Teil der Serie Alternativmethoden zu Tierversuchen findet sich ebenfalls im Heft.

Öl-Katastrophen können auch an deutschen Küsten täglich auftreten, denn die Nordsee ist mit einem Volumen von jährlich rund 230 Millionen Tonnen Gas und Öl nach dem Golf von Mexiko die ertragsstärkste Förderregion. Tanker sind täglich vor der Küste unterwegs. Doch ein ausreichender Maßnahmenkatalog für die Rettung der Seevögel im Katastrophenfall existiert nicht. Ganz im Gegenteil: der 2009 vom schleswig-holsteinischen Ministerium für Umwelt herausgegebenen "Leitlinie für den Umgang mit verölten Vögeln an den Küsten Schleswig-Holsteins" zufolge ist das Töten verölter Seevögel vorgesehen. Mit dem Staatsziel Tierschutz und der damit einhergehenden Verpflichtung, nicht nur Artenschutz- sondern auch Tierschutzbelange angemessen zu berücksichtigen, ist das nicht vereinbar. "Ich vermisse einen präventiven Maßnahmenkatalog und Krisenplan von der Landes-, aber auch Bundesregierung, der mit Tier- und Artenschutz vereinbar ist", kritisiert der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel. "Wenn der Ernstfall eintritt, ist es für ein Küstenmanagement zu spät."

In einem Interview gibt Evelyn Ofensberger, Leiterin der Rechtsabteilung des Deutschen Tierschutzbundes, Auskunft über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Fundtierbetreuung durch die Tierheime und die damit einhergehenden Zuständigkeiten und Pflichten für die Kommunen. Letztere sind zu 100 Prozent für den Unterhalt von Fundtieren im Tierheim zuständig, übernehmen bisher aber nur 25 Prozent der anfallenden Kosten, wie eine aktuelle Untersuchung des Verbandes nachweist.

Teil 9 der Serie "Statt Tierversuche" zeigt am Beispiel einer Krankheit von Hausrindern wie man im Reagenzglas, an der Gewebekultur auf der Basis eines Stückchens Schleimhaut, Entstehung und Verbreitung von Infektionen viel besser untersuchen kann als in Tierversuchen. Auch die Wirkung von Arzneien kann mithilfe einer solchen Zellkultur getestet werden.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 17. August 2010
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. August 2010