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JUSTIZ/219: Einwendungen gegen Bauvorhaben eines Mastputenhalters in Nordrhein-Westfalen (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 17. August 2015

Erste Schritte zur Verbandsklage eingeleitet:
Einwendungen gegen Bauvorhaben eines Mastputenhalters in Nordrhein-Westfalen


Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen erheben Einwendungen gegen das Bauvorhaben eines Putenmästers in Nordrhein-Westfalen (NRW). Daher haben die Verbände ihre Einwendung bei dem zuständigen Bauamt im Landkreis Warendorf eingereicht. Der beantragte Stallbau entspricht nach den vorliegenden Unterlagen einer klassischen konventionellen Tierhaltung:

Die Tiere leben dort üblicherweise auf engstem Raum ohne Außenbereiche, mit unzureichenden Beschäftigungsmöglichkeiten und ohne Ruheplätze. Aus Sicht der Tierschützer widerspricht eine solche Putenhaltung dem Tierschutzgesetz. Der Deutsche Tierschutzbund weist darauf hin, dass in den konventionellen Stallbauten Tiere eingesetzt werden, die die Kriterien einer Qualzucht erfüllen. Möglich ist die Einwendung der Tierschützer dank des Verbandsklage- und Mitwirkungsrechts für anerkannte Tierschutzorganisationen in NRW.

"Die vorgesehene Putenhaltung wäre tierschutzwidrig und nicht artgerecht. Wir haben nun umfangreiche Einwendungen eingereicht, weil wir im Grundsatz geklärt wissen wollen, ob solche Stallanlagen überhaupt noch genehmigungsfähig sind. Sollten diese Einwendungen nicht beachtet werden, gehen wir die weiteren Schritte bis zur Verbandsklage. Das gilt jetzt hier in Nordrhein-Westfalen, wir hoffen aber auf Signalwirkung auch auf andere Länder", so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Bisher gibt es keine gesetzliche Grundlage zur Haltung von Puten, lediglich freiwillige Vereinbarungen und den groben Rahmen des Tierschutzgesetzes. In Deutschland leben jährlich etwa 37 Millionen Puten in konventioneller Haltung. Sie werden häufig zu mehreren Zehntausenden in Ställen zusammengepfercht. Erlaubt sind laut der freiwilligen Vereinbarung der Putenwirtschaft bis zu 52 bzw. 58 Kilogramm pro Quadratmeter Bodenfläche; das sind etwa drei Hähne bzw. fünf Hennen eng gedrängt. Aufgrund der Zucht auf hohe Mastendgewichte und einen hohen Anteil an Brustmuskelfleisch (Putenbrust) leiden die Tiere unter Gleichgewichtsstörungen, schmerzhaften Fehlstellungen und Degenerationen der Beine. Der Platzmangel, die strukturlose und enge Umgebung sowie die angezüchteten Probleme des Bewegungsapparates verhindern, dass Puten ihr arteigenes Verhalten ausleben können. Die Folgen sind Schmerzen und Leiden sowie massive Verhaltensstörungen, wie Federpicken und Kannibalismus, die bis zum Tod der Puten führen können.

Hintergrund Verbandsklage

Die Tierschutz-Verbandsklage, die mittlerweile in sieben Bundesländern eingeführt wurde und in mehreren anderen Bundesländern auf der politischen Agenda steht, ist ein zentrales Element zur Umsetzung des im Grundgesetz verankerten Staatsziels Tierschutz. Sie hilft, geltendes Tierschutzrecht durchzusetzen und einen Ausgleich zwischen den Interessen von Tiernutzern und dem Tierschutz herzustellen.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 17. August 2015
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. August 2015

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