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MELDUNG/431: Verfahren gegen Jürgen Brähmer eingestellt (SB)



Landgericht Schwerin revidiert Urteil der ersten Instanz

Das Strafverfahren gegen Jürgen Brähmer ist eingestellt worden. Mit dieser Entscheidung hat das Landgericht Schwerin den 32 Jahre alten Mecklenburger vom Vorwurf der Körperverletzung und Beleidigung entlastet. Laut Anklage soll der Schweriner im Mai 2008 in einem Lokal seiner Heimatstadt im Verlauf einer Auseinandersetzung einen Gastwirt geschlagen haben. Zudem habe er im September 2008 in einer Disko eine Frau geschlagen und beleidigt. Wie Brähmers Anwalt Johannes Eisenberg mitteilte, habe die Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte für diese Vorwürfe ergeben. Sein Mandant habe der Einstellung des Verfahrens und einer Zahlung von 5.000 Euro an eine Jugendhilfeeinrichtung zugestimmt, um den seit fast drei Jahren laufenden Prozeß endlich zum Abschluß zu bringen, erklärte Eisenberg.

Brähmer, der bei der Hamburger Universum Box-Promotion unter Vertrag steht, war im Januar 2010 vom Amtsgericht Schwerin in erster Instanz nach elf Verhandlungstagen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatten sowohl der Boxer als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. An der Beweisaufnahme und dem ergangenen Urteil wurde teils massive Kritik laut. So warf insbesondere der angebliche Angriff auf die Frau nicht wenige Fragezeichen auf. In einer ersten Untersuchung nach dem Zwischenfall hatte ein Arzt keinerlei Anzeichen körperlicher Gewalt festgestellt. Erst drei Tage später diagnostizierte ein mit der Frau bekannter Arzt Hämatome und einen Nasenbeinbruch. In der Berufungsverhandlung schlossen zahlreiche Augenzeugen aus, daß Brähmer die Frau geschlagen habe.

Da Jürgen Brähmer zum Zeitpunkt der angeblichen Tat wegen eines anderen Vergehens nur auf Bewährung frei war, drohten ihm im Falle einer erneuten Verurteilung zusätzlich neun Monate Reststrafe. Daher sind der Schweriner und sein persönliches wie sportliches Umfeld erleichtert, daß ihm diese Bürde endlich von den Schultern genommen ist.

"Ich habe immer gesagt, daß ich unschuldig bin", so Brähmer. "Das erste Verfahren war doch ein Witz." Dabei ist dem WBO-Weltmeister im Halbschwergewicht bewußt, daß es ihm seine finanzielle Situation erlaubt hat, mit großem Aufwand gegen das erstinstanzliche Urteil anzugehen. Jemand, der weniger verdiene, könne sich das alles gar nicht leisten, hatte er bereits im Dezember gegenüber dem SID gesagt. Wie schwer man sich gegen derartige Behauptungen wehren könne, zeige auch das Beispiel Kachelmanns, der dadurch beruflich erledigt sei, selbst wenn man ihn freisprechen sollte.

Auch der 66 Jahre alte Promoter Klaus-Peter Kohl war erleichtert und unterstrich, daß er immer an Jürgen Brähmers Unschuld geglaubt habe. Dieser sei in anderen Fällen stets ehrlich zu ihm gewesen und habe immer zugegeben, wenn ihm etwas schiefgegangen war. Die Einstellung des Verfahrens sei "gut für seinen Hinterkopf", sagte Kohl mit Blick auf die nächsten sportlichen Ziele des Schweriners: "Das motiviert ihn jetzt besonders." Der Mecklenburger kann sich nun ohne äußere Beeinträchtigungen auf den Kampf gegen den ungeschlagenen walisischen Pflichtherausforderer Nathan Cleverly vorbereiten, der ihm am 21. Mai in London den Gürtel des Weltmeisters streitig machen will.

30. März 2011