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MELDUNG/015: Arena arbeitet künftig mit Privatsender SAT.1 zusammen (SB)


Zudem begleitet kabel eins Steffen Kretschmann mit einer Dokumentation


Wie der Hamburger Arena-Boxstall auf seiner Website bekanntgibt, arbeitet er künftig mit dem Fernsehpartner SAT.1 zusammen. So soll der Rückkampf zwischen Steffen Kretschmann und Denis Bachtow live in der Sendung "ran-Boxen" übertragen werden.

Zudem wird kabel eins Kretschmanns Weg zum bislang wichtigsten Kampf seiner Karriere in der Doku-Reihe "Knockout - Der Kampf seines Lebens" begleiten. Promoter Ahmet Öner und Ex-Weltmeisterin Regina Halmich wollen den Schützling Trainer Hans-Jürgen Wittes zum Sieg und in die internationale Spitze führen.

In Kürze soll im Rahmen eines ersten Pressetermins bekanntgegeben werden, wann und wo die erste gemeinsame Veranstaltung von Arena und SAT.1 über die Bühne geht.


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Hiobsbotschaften für die Universum Box-Promotion

Für die Universum Box-Promotion steht nach wie vor das Ende der Zusammenarbeit mit dem ZDF im Raum. Wie ZDF-Sportchef Dieter Gruschwitz dem Hamburger Abendblatt bestätigte, wird der bis 31. Juli dieses Jahres laufende Vertrag mit Universum zu den derzeitigen Konditionen - geschätzte 20 Millionen Euro für zwölf Kampfabende pro Jahr - definitiv nicht verlängert. Man sei mit Universum weiterhin in Gesprächen, werde aber nach aktueller Lage der Dinge nach dem 31. Juli nicht mehr zusammenarbeiten.

Für den Universum-Boxstall war das Urteil gegen seinen Weltmeister Jürgen Brähmer vor dem Schweriner Landgericht, das allerdings wegen einer Berufung noch nicht rechtskräftig ist, ein weiterer herber Rückschlag. Sollte Brähmer unterliegen, müßte er eine Haftstrafe antreten, die vermutlich gleichbedeutend mit dem Ende seiner Karriere wäre. Zuvor hatte nach Felix Sturm und Sergej Dsindsiruk mit dem vielversprechenden Mittelgewichtler Gennadi Golowkin ein weiterer aussichtsreicher Boxer seinen Vertrag gekündigt.


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Schweriner Staatsanwaltschaft legt Berufung ein

Die Schweriner Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil im Fall Jürgen Brähmer wegen eines Formfehlers Berufung eingelegt. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Ralph Ketelboeter, dazu mitteilte, sei die Anklagebehörde von Amts wegen dazu angehalten. Bei der Verurteilung des 31jährigen wegen zweifacher Körperverletzung habe der Richter die Strafen für die Taten vom Mai und September 2008 einfach addiert.

Dies ist nach Angaben Ketelboeters jedoch gesetzlich nicht vorgesehen, da die Gesamtstrafe für zwei Delikte immer unter der Summe der Einzelstrafen liegen müsse. Das habe der Richter wohl "im Eifer des Gefechts" übersehen. Die verhängte Gesamtstrafe von einem Jahr und vier Monaten setzte sich aus einer Geldstrafe, die zwei Monaten Haft entspricht, und einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zusammen.

16. Januar 2010