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VERKEHR/683: Wintereinbruch - Im Zweifel Winterreifen am Auto lassen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 18. April 2017

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Wintereinbruch: Im Zweifel Winterreifen am Auto lassen


Berlin (DAV). Über Ostern kehrte in mehreren Regionen Deutschlands der Winter zurück. Schneit es so spät noch, können Autofahrer, die die Reifen schon gewechselt haben, in Bedrängnis geraten. Die Straßenverkehrsordnung kennt zwar keinen bestimmten Zeitraum im Kalender, in dem Winterreifen aufgezogen werden müssen. Vorsicht ist aber trotzdem geboten. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft (anwaltauskunft.de)

In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. "Die Bereifung ist von den tatsächlichen Straßenverhältnissen abhängig zu machen", sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte dürften Autofahrer nur in Kraftfahrzeugen unterwegs sein, die mit den erforderlichen Reifen ausgestattet sind. Wer bei derartigen Wetterverhältnissen mit Sommerreifen fahre, riskiere bei einer Kontrolle durch die Polizei ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

Wie es im Falle eines Unfalls oder Schadens um den Versicherungsschutz steht, kommt auf den Einzelfall an. Möchte die Versicherung die Leistungen kürzen, muss sie dem Versicherten eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Eine solche liegt dann vor, wenn der Versicherte seine gebotene Sorgfalt in außergewöhnlich hohem Maße verletzt hat. Fährt jemand im Februar auf eisglatter Fahrbahn mit Sommerreifen, ist das ein relativ klarer Fall. Komplizierter wird es allerdings, wenn das Winterwetter nicht durchgängig ist. Etwa, weil die lokalen Verhältnisse unterschiedlich sind oder der Autofahrer von einem plötzlichen Wintereinbruch überrascht wurde.

Autofahrern, denen es nicht nur um ihren Versicherungsschutz, sondern auch um ihre Gesundheit geht, sollten nicht zu früh auf Sommerreifen wechseln. "Wie wir aktuell sehen, kann es auch bis weit in den April hinein oder sogar noch im Mai in Deutschland schneien. Bis dahin sollten die Winterreifen am Auto bleiben", rät Rechtsanwalt Walentowski.

www.anwaltauskunft.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 10/17 vom 18. April 2017
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Sekretariat:
Manja Jungnickel, Tel.: 0 30/72 61 52 - 139
Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52 - 149
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. April 2017

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