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VERKEHR/580: Steinschlag durch Lkw (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht - Berlin, 9. Juli 2015

Ressort: Justiz/Verkehr

Steinschlag durch Lkw


Coburg/Berlin (DAV). Will ein Kläger vor Gericht einen Schadenersatzanspruch geltend machen, muss er diesen Anspruch auch beweisen können. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 23. Dezember 2014 (AZ: 22 O 306/13).

Der Autofahrer war auf einer Landstraße hinter einem mit Kies beladenen Lkw gefahren. Er behauptete, von der Ladefläche des Lkw seien Steine und Splitter auf die Frontpartie und das Dach seines Pkw gefallen und hätten das Fahrzeug beschädigt. Er verlangte Schadensersatz in Höhe von insgesamt knapp 7.000 Euro. Der Privatsachverständige, den der Mann beauftragte, stellte an dem Fahrzeug verschiedene ältere Steinschlagschäden fest, ebenso aber auch frische Schäden.

Die Klage des Pkw-Fahrers hatte keinen Erfolg. Das Gericht vernahm mehrere Zeugen, unter anderem den Sachverständigen, und ließ dessen Ergebnisse von einem gerichtlichen Sachverständigen überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass verschiedene der Beschädigungen gerade nicht von Steinschlägen herrührten, sondern andere Ursachen hatten.

Das Gericht hatte schließlich auch deshalb Zweifel an den Behauptungen des Klägers, weil dessen Privatsachverständiger den Pkw erst 14 Tage nach dem Vorfall besichtigt hatte. Beide Sachverständige hatten jedoch bestätigt, dass schon nach Ablauf dieser zwei Wochen das Alter eines Steinschlages kaum noch zu bestimmen sei. Da der Autofahrer also nicht beweisen konnte, dass die Schäden von dem Kieslaster herrührten, ging er leer aus.

www.verkehrsrecht.de

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Quelle:
Pressemitteilung VerkR 22/15 vom 9. Juli 2015
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2015

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