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VERKEHR/571: Motorräder dürfen im Stau nicht überholen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 23. März 2015

Deutsche Anwaltauskunft
Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Motorräder dürfen im Stau nicht überholen


Berlin (DAV). Motorradfahrer, die im Stau auf der Autobahn oder an einer roten Ampel wartende Autos überholen, riskieren ein Bußgeld und sogar Punkte in Flensburg. Darüber berichtet die Deutsche Anwaltauskunft.

Ob es sich beim Überholen und Durchschlängeln von wartenden Autos um einen unzulässigen Überholvorgang handelt, ist in der Straßenverkehrsordnung zwar nicht explizit geregelt. Dennoch ist dieses von vielen Autofahrern häufig registrierte Verhalten von Zweirädern nicht erlaubt. "Das hängt vor allem mit dem Verbot, rechts zu überholen zusammen", sagt Jörg Elsner, Verkehrsrechtsexperte der Deutschen Anwaltauskunft.

Denn auf Autobahnen darf rechts nicht überholt werden, weshalb Motorradfahrer rechtlich unproblematisch nur auf der ganz linken Spur fahren dürften. Dem steht allerdings eine andere Regel entgegen. "Beim Überholen muss der Abstand zum Nebenfahrzeug bei mehrspurigen Fahrbahnen einen Meter betragen", erklärt Rechtsanwalt Elsner. Demnach ist auch das Linksüberholen im Stau für Motorradfahrer ein Ding der Unmöglichkeit.

Die gleichen Regeln gelten auch an roten Ampeln, wobei es eine Ausnahmevorschrift in der Straßenverkehrsordnung für Fahrrad- und Mofafahrer gibt. Sie dürfen rechts überholen, wenn ausreichend Raum vorhanden ist und mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt wird.

Motorradfahrern, die das Überholverbot missachten, drohen indes hohe Strafen. Im Bußgeldkatalog sind für verschiedene Überholvorgänge verschiedene Strafen festgeschrieben. Beispielsweise kostet das Überholen bei unklarer Verkehrslage 100 Euro - und einen Punkt in Flensburg gibt es noch dazu.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 13/15 vom 23. März 2015
Deutsche Anwaltauskunft
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2015

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