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VERKEHR/550: Unfall wegen eines Eichhörnchens (DAV)


Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) - Berlin, 18. Dezember 2014

Ressort: Justiz/Verkehr

Unfall wegen eines Eichhörnchens



München/Berlin (DAV). Wenn ein Autofahrer wegen eines Eichhörnchens stark bremst und dadurch das Fahrzeug dahinter auffährt, ist der Tierfreund mit schuld - und muss nach Ansicht des Amtsgerichts München ein Viertel des Schadens übernehmen. Sonst ist es in der Regel so, dass der Hintermann komplett zahlen muss. Hier ereignete sich der Unfall, weil die vorausfahrende Autofahrerin für ein Kleintier gebremst hatte, obwohl dies nicht unbedingt notwendig war. Daher muss sie auch einen Teil des Schadens zahlen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 25. Februar 2014 (AZ: 331 C 16026/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des deutschen Anwaltsvereins (DAV) mitteilt.

Die Autofahrerin bremste auf einer Straße wegen eines Eichhörnchens. Als sie zum Stehen kam, fuhr ein Auto auf ihr Fahrzeug auf. Der auffahrende Fahrer ersetzte 60 Prozent des Schadens. Die Frau meinte jedoch, sie habe Anspruch auf die vollen 100 Prozent und klagte.

Sie war teilweise erfolgreich. Zwar müsse der andere Fahrer nicht den vollen Schaden ersetzen, sondern insgesamt nur insgesamt 75 Prozent übernehmen, so die Richter. Bei einem Auffahrunfall sei der Hintermann in der Regel unaufmerksam oder zu dicht aufgefahren. Wegen eines Eichhörnchens zu bremsen, stelle auch keinen Ausnahmefall dar. Mit einem plötzlichen scharfen Bremsen des Vorausfahrenden müsse ein Autofahrer grundsätzlich immer rechnen. Die Frau müsse aber zu 25 Prozent haften. Sie habe nur wegen eines Kleintiers gebremst. Ohne das Bremsen wäre es nicht zu dem Unfall gekommen.

Weitere Informationen:
www.verkehrsrecht.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 57/14 vom 18. Dezember 2014
Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2014


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