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VERKEHR/486: Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht informiert zur Punktereform (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 19. November 2013

Ressort: Justiz/Verkehr

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV informiert zur Punktereform



Berlin (DAV). Am 1. Mai 2014 tritt die Reform des Punktesystems in Kraft. Dabei kommen einige Änderungen auf die Verkehrsteilnehmer zu: Das bisherige Verkehrszentralregister (VZR) wird das neue "Fahreignungsregister" (FAER), das "Mehrfachtäter-Punktsystem" wird das "Fahreignungs-Bewertungssystem". Aber das ist nur eine Seite der Neuerungen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über wichtige Eckpunkte der Reform.

So droht der Führerscheinentzug ab dem 1. Mai 2014 bereits bei 8 Punkten in Flensburg. Allgemein sollen Verkehrsverstöße mit der Reform jedoch geringer bepunktet werden und einer längeren Tilgungsfrist unterliegen. Die derzeitige Regelung, dass ein neuer Verstoß die Tilgung der alten Punkte hemmt und bis zur absoluten Tilgungsfrist von 5 Jahren verhindert, entfällt.

Für Fahrer, die derzeit Punkte in Flensburg haben, gilt: "Wenn ein noch laufendes oder demnächst eingeleitetes Bußgeldverfahren zu einer Eintragung von neuen Punkten vor dem 1. Mai 2014 führt, würde die Löschung der alten Punkte für 2 Jahre verhindert", informiert Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle wird nach Prüfung des Registerauszugs zu empfehlen sein, laufende Bußgeldverfahren in ihrer Bearbeitung so weit zu verzögern, dass sie erst nach dem 1. Mai 2014 eingetragen werden. "In diesem Fall würde die Löschung der alten Punkte nicht gehemmt", so die Hamburger Verkehrsanwältin.

Für Fahrer, die derzeit keine Punkte in Flensburg haben, gilt bei Eintragungen von Ordnungswidrigkeiten ab dem 1. Mai 2014 eine Tilgungsfrist von 2,5 Jahren bei einfachen bzw. 5 Jahren bei groben Verstößen. Die derzeitige Tilgungsfrist beträgt 2 Jahre. Rechtsanwältin Dr. Mielchen: "Sollte ein Ersteintrag durch eine gute Verteidigung nicht insgesamt zu verhindern sein, ist ein Punkteeintrag vor dem 1. Mai 2014 wegen der kürzeren Tilgungsfrist anzustreben".

In jedem Fall gilt: Damit 2014 keine bösen Überraschungen drohen, sollte man seinen Punktestand im Hinblick auf den Übergang und die geltenden Übergangsregelungen zum 1. Mai 2014 schon jetzt überprüfen lassen. Die derzeit noch bestehenden vielfältigen Punkteabbaumöglichkeiten entfallen mehrheitlich zum 1. Mai 2014.

Informationen und Verkehrsrechtsanwälte in Ihrer Nähe finden Sie unter:
www.verkehrsrecht.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 44/13 vom 19. November 2013
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2013