Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

VERKEHR/462: Anwälte befürchten Anstieg der Fahrerlaubnisentziehungen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 16. April 2013

Zur morgigen Anhörung im Bundestag

Anwälte befürchten Anstieg der Fahrerlaubnisentziehungen
Reform führt zur Verschlechterung der in Flensburg Eingetragenen



Berlin (DAV). Der Gesetzgeber beharrt auf seinen Plänen zur Reform des Verkehrszentralregisters. Dies, obwohl das Vorhaben auf starke Kritik gestoßen ist. So hat nicht nur der Deutsche Anwaltverein (DAV) vor Verschlechterungen für die Betroffenen gewarnt; auch der diesjährige Deutsche Verkehrsgerichtstag hat die Pläne der Regierung abgelehnt. Es wird zwar allgemein eine Reform für nötig befunden, aber die Pläne selbst rufen Widerspruch hervor. Unbeirrt stellt die Regierung ihr Vorhaben vor. Am 17. April 2013 soll dazu eine Anhörung im Deutschen Bundestag, Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, stattfinden. Bei den Plänen geht es nicht nur um die Reform des Punktesystems. Auch die Regelgeldbußen für Verkehrsverstöße sollen auf breiter Front erhöht werden. Der DAV befürchtet eine deutliche Schlechterstellung der in das Register eingetragenen Personen und die Zunahme von Fahrerlaubnisentzügen. Bereits nach acht und nicht wie bislang nach achtzehn Punkten soll der auffällige Verkehrsteilnehmer seine Fahrerlaubnis verlieren. Eine besonders schwerwiegende Verschlechterung ist die Tatsache, dass mit der Reform die Möglichkeit entfallen soll, durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar den Punktestand abzubauen.

"Die begrüßenswerten Ziele der Reform des Punktesystems, nämlich die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Vereinfachung des Punktesystems, stehen mit den Verschlechterungen in keinem Verhältnis", so Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer, DAV-Vizepräsident. Auch sei die Einteilung der künftigen Punktevergabe so nicht nachvollziehbar. Durch die neue Einteilung werde die Möglichkeit der feineren Unterscheidung der Vergehen von eins bis sieben Punkten aufgegeben. Beispielsweise würden ein Handyverstoß mit einem Punkt und eine fahrlässige Tötung ohne Entzug der Fahrerlaubnis mit nur zwei Punkten geahndet. Nach dem bisherigen System hätte eine fahrlässige Tötung eine Eintragung von fünf Punkten im Verkehrszentralregister zur Folge.

Eine weitere Verschlechterung ist die Tatsache, dass mit der Reform die Möglichkeit entfallen soll, durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar den Punktestand abzubauen. "Bislang hatte der Fahrerlaubnisinhaber die Möglichkeit, durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar seinen Punktestand zu reduzieren", erläutert Riedmeyer weiter. Nach dem Entwurf solle die Teilnahme an dem zukünftig vorgesehenen Fahreignungsseminar ab einem Punktestand von sechs Punkten verpflichtend sein. Sie solle keinen Punkteabbau zur Folge haben, aber mit zirka 600 Euro doppelt so viel kosten wie bisher. "Dies benachteiligt die Betroffenen unangemessen", so Riedmeyer.

Zukünftig soll es erst ab einer Bußgeldhöhe von 60 Euro (statt bisher 40 Euro) zu einem Punkteeintrag kommen. Gleichzeitig wird aber geplant, die Regelbußen zu erhöhen, sodass von diesem "Vorteil" nichts bleiben wird, warnt der DAV.

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 12/13 vom 16. April 2013
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2013