Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

VERKEHR/372: Längere Bremswege - Gefährliche Ausnahme bei der Winterreifenpflicht (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 10. Dezember 2010

Ressort: Justiz/Verkehr

DAV: Gefährliche Ausnahme bei der Winterreifenpflicht
- 50 Prozent längere Bremswege für LKW's, Busse und Rettungsfahrzeuge -


Berlin (DAV). Bei der nun geltenden Regelung zur Winterreifenpflicht gibt es eine gefährliche Lücke im Gesetz. Demnach müssen LKW's, Busse, Polizei-, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge nur auf der Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. In der Praxis bedeute die Ausnahmeregelung einen verlängerten Bremsweg, sagte Verkehrsrechtsanwalt Gregor Samimi vom Deutschen Anwaltverein (DAV): "Wenn auf allen Achsen entsprechende Winterbereifung bestünde, dann würde sich der Bremsweg um rund 50 Prozent verringern." Denn die Gefahr bestehe in der Regel nicht beim Anfahren, sondern beim Bremsen.

Der Anwalt beklagte: "Es kann nicht sein, dass dem Normalbürger Winterreifen vorgeschrieben werden, aber wichtige Verkehrsteilnehmer von dieser Pflicht faktisch ausgenommen sind."

Nach Samimis Worten gilt diese Ausnahmeregelung bundesweit. Ursache dafür könnten die erheblichen Kosten sein, die die privaten wie auch öffentlichen Fahrzeugbetreiber zu tragen hätten. Demnach koste ein Reifen allein in der Anschaffung ab 350 Euro, hinzu kämen Aufwand für Montage sowie Lagerung im Sommer.

Kostenlose O-Töne und einen ausführlichen Podcast zu dem Thema mit Gregor Samimi gibt es unter www.davblog.de


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. V 4/10 vom 10. Dezember 2010
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2010