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VERKEHR/274: Anwälte für nur 20 Euro Bußgeld bei Fahrten in Umweltzonen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 2. Oktober 2008

Anwälte für nur 20 Euro Bußgeld bei Fahrten in Umweltzonen


Berlin (DAV). Wer mit seinem Auto ohne Plakette in eine Umweltzone einfährt, riskiert nach derzeitiger Rechtslage ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und die Eintragung eines Punktes im Flensburger Verkehrszentralregister. Hiergegen richtet sich eine Forderung der FDP-Fraktion im Bundestag, die die Herabsetzung der Geldbuße auf 20 Euro und den Entfall des Punkteeintrags verlangt. Der Deutsche Anwaltverein begrüßt und unterstützt diesen Vorstoß der FDP-Fraktion ausdrücklich. "Der Unrechtsgehalt dieses Verstoßes ist allenfalls mit anderen Einfahrtverboten gleichzusetzen, die auch nur mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro unterhalb der Punktegrenze geahndet werden", so Rechtsanwalt Michael Bücken, Vorsitzender des DAV-Verkehrsrechtsausschusses.

Das Einfahren in eine Umweltzone ohne Plakette ist nämlich für keinen Teilnehmer am Straßenverkehr gefährlich, hierdurch werden keine Unfälle verursacht, kein Verkehrsgeschehen wird hierdurch negativ beeinflusst. Es besteht daher insbesondere keine Notwendigkeit, im Verkehrszentralregister zu vermerken und für einige Jahre festzuhalten, dass ein Kraftfahrer seine Umweltplakette nicht gekauft hatte. Selbst wenn man glaubt, dass die Plakettenpflicht der Umwelt nützt, muss der Bürger deswegen nicht als "Verkehrssünder" eingestuft werden. Verkehrsrechtliches Unrecht getan zu haben kann man ihm nämlich nicht ernsthaft vorwerfen, er war allenfalls ein "säumiger Zahler".


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 27/08 vom 2. Oktober 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Oktober 2008