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VERKEHR/199: LKW-Fahrer ist für seinen Truck verantwortlich (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 4. Mai 2007

Tipps der Deutschen Anwaltauskunft, Monat Mai
Ressort: Ratgeber/Service/Recht

LKW Fahrer ist für seinen Truck verantwortlich


Berlin (DAV). Ein Berufskraftfahrer muss an seinem Fahrzeug täglich den verkehrssicheren Zustand der Reifen prüfen. Verletzt er diese Pflicht, kann er gekündigt werden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 4. September 2006 (Az.: 14 Sa 635/06), wie die Deutsche Anwaltauskunft berichtet.

An dem von dem Kläger gefahrenen Gefahrgut-LKW waren schwere Abnutzungen und Schäden an zwei Reifen festgestellt worden. Das Fahrzeug war damit nicht mehr verkehrssicher. Bereits knapp ein Jahr zuvor war der Fahrer über eine rote Ampel gefahren und mit falschen Fahrzeugpapieren unterwegs gewesen. Auch war er in einer Tempo 30 Zone 28 km/h zu schnell gefahren und hatte dafür ein vierwöchiges Fahrverbot bekommen. Der Arbeitgeber hatte auf all diese Fälle jeweils nur mit Abmahnungen reagiert, als jedoch die abgefahrenen Reifen festgestellt wurden, kündigte er mit einer Monatsfrist.

Das Gericht wies die Kündigungsschutzklage des Fernfahrers ab. Je nach den Umständen könne eine ordentliche oder sogar eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein. Da der 47jährige Fahrer mehrfach gegen die Verkehrsordnung verstoßen hatte, war selbst angesichts einer vierjährigen Betriebszugehörigkeit die Kündigung gerechtfertigt.

Verkehrsverstöße können sich damit auch negativ auf den Job auswirken. Über die Rechte und Pflichten informiert eine kundige Rechtsanwältin bzw. ein kundiger Anwalt. Diese findet man bei der Deutschen Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,14 EUR/Min.) oder unter www.anwaltauskunft.de. Zu Bürozeiten kann man sich am Telefon auch kostenfrei mit einem Verkehrsrechtler in der Nähe verbinden lassen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 28/07 vom 4. Mai 2007
Tipps der Deutschen Anwaltauskunft, Monat Mai
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2007