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MELDUNG/639: ver.di geht für Erhalt des Streikrechts bei Lufthansa-Tochter LSG in Berufung (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 15. Januar 2020

ver.di geht für Erhalt des Streikrechts bei Lufthansa-Tochter LSG in Berufung


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) legt gegen das von Lufthansa durchgesetzte Streikverbot vom Dezember 2019 Berufung beim LAG Frankfurt ein.

ver.di hatte die Beschäftigten der Lufthansa-Tochter LSG zum 19. Dezember 2019 zum Streik für einen Tarifvertrag zum Ausgleich von Entgeltabsenkungen - einem klassischen Sozialtarifvertrag - im Rahmen des Verkaufs der LSG an Gate Gourmet aufgerufen.

"Wir befürchten harte Absenkungen durch Gate Gourmet bei den Sozialstandards", betont ver.di Verhandlungsführerin Katharina Wesenick.

Mit einer einstweiligen Verfügung konnte sich die LSG zunächst vor Gericht durchsetzen, so dass der Streik abgesagt wurde. "Wir verteidigen das Recht auf Streik bei der LSG", so Wesenick weiter.

ver.di wirft der Lufthansa vor, in den seit Monaten währenden Verhandlungen ihrer sozialen Verantwortung nicht ausreichend nachzukommen.

"Soziale Verantwortung bedeutet, den Beschäftigten die Existenzängste zu nehmen und Rechtssicherheit herzustellen", erklärt die Gewerkschafterin. Dazu sei die Lufthansa bis auf einzelne Zusagen bis heute nicht bereit.

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Quelle:
Presseinformation vom 15.01.2020
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2020

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