Schattenblick → INFOPOOL → RECHT → FAKTEN


MELDUNG/600: Diakonie erhebt Verfassungsklage gegen Urteile des EuGH und BAG (Diakonie Deutschland)


Pressemitteilung der Diakonie Deutschland - 19. März 2019

EWDE erhebt Verfassungsklage gegen Urteile des BAG und EuGH


Im Verfahren um die erforderliche Kirchenmitgliedschaft einer Stellenbewerberin in der Diakonie hat das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. (EWDE) Verfassungsklage gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und mittelbar gegen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erhoben.

"Die Europäische Union hat aus gutem Grund in Artikel 17 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) die Religionsgemeinschaften in den Mitgliedsstaaten vor Beeinträchtigung geschützt. Dieses Recht hat der EuGH in voller Kenntnis der deutschen Rechtslage nicht angemessen beachtet und außerhalb seines Mandats gehandelt", sagt Präsident Lilie: "Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit seiner Übernahme der Luxemburger Auslegung ist verfassungsrechtlich problematisch."

Die Religionsfreiheit wird durch Art. 4 GG geschützt. Sie umfasst einzelne Personen wie auch Gruppen. Nach Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung ist den Religionsgemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland zudem ein Selbstbestimmungsrecht in ihren eigenen Angelegenheiten garantiert. Dazu gehört auch die Freiheit, sich nach eigenen Werten zu organisieren und Mitarbeitende auszuwählen.

"Die Diakonie muss die Gestaltungsmöglichkeit haben, sich als Diakonie aufstellen zu können", sagt Präsident Lilie: "Wir brauchen Klarheit darüber, dass unser Recht auf Selbstbestimmung nicht durch EU-Recht ausgehöhlt wird."

EuGH und BAG haben den Religionsgemeinschaften und ihren Einrichtungen zwar das Recht zugestanden, selbst ihr "religiöses Ethos" festzulegen. Die Prüfung darüber, wie das "religiöse Ethos" sich auf konkrete Personaleinstellungen auswirkt, soll aber von staatlichen Gerichten bis ins Detail geprüft werden können. "Der EuGH - und ihm folgend das BAG - brechen mit den Schutzinstrumenten staatlicher Säkularität", sagt Präsident Lilie. "Mit unserer Verfassungsklage wenden wir uns dagegen, dass theologische Kernfragen von Juristen entschieden werden."

"Gerade in einer immer vielfältiger werdenden Gesellschaft müssen wir im Rahmen der für alle geltenden Gesetze sicherstellen können, dass die von der Verfassung gewollten Frei- und Handlungsspielräume von Religionsgemeinschaften erhalten bleiben" sagt der Diakonie-Präsident. "Nur so können wir unseren gemeinwohlorientierten und gemeinnützigen Beitrag zur Gestaltung der Gesellschaft und des Zusammenhalts erhalten."

Zum konkreten Fall:
Im Jahr 2013 war im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. eine Bewerberin für eine Referententätigkeit aufgrund mangelnder fachlicher Voraussetzungen nicht für ein Vorstellungsgespräch berücksichtigt worden. Ihre fehlende Kirchenzugehörigkeit war für diese Entscheidung von zweitrangiger Bedeutung. Für die Stelle wurde ein Bewerber ausgewählt, der die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllte. Zudem gehörte er einer christlichen Kirche an. Das Stellenprofil für eine befristete wissenschaftliche Referententätigkeit im Rahmen einer Kooperation mit diversen zivilgesellschaftlichen Gruppierungen zur Erstellung eines Berichts zur Antirassismus-Konvention der Vereinten Nationen setzte dies voraus. Eine christliche Perspektive zur Beurteilung der Konvention war für die Diakonie unabdingbar.

*

Quelle:
Diakonie Deutschland
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin
Telefon: 030 65211-0, Telefax: 030 65211-3333
E-Mail: diakonie@diakonie.de
Internet: https://www.diakonie.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang