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MELDUNG/586: Anhörung im KiK-Verfahren vor dem Landgericht Dortmund (ECCHR)


European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
Pressemitteilung vom 29. November 2018

Anhörung im KiK-Verfahren vor dem Landgericht Dortmund

Klägerin: "Wir haben viel erreicht: Jetzt darf das Gericht das Verfahren nicht an Verjährung scheitern lassen!"


Dortmund - "Mein Sohn hat für den Profit von KiK mit seinem Leben bezahlt. Nun endlich hat ein Gericht in Deutschland sich mit dem Fall beschäftigt." Aus Sicht von Klägerin Saeeda Khatoon war die erste Verhandlung im Verfahren gegen das Unternehmen KiK vor dem Landgericht Dortmund ein wichtiger Schritt - egal, wie das Verfahren endet. Ihr Sohn starb bei dem Fabrikbrand beim KiK-Zulieferer Ali Enterprises am 11. September 2012 in Karatschi (Pakistan). "Für 258 Menschen wurde die Fabrik zur Todesfalle. Nichts wird diesen Verlust je wiedergutmachen. Aber die Verantwortlichen sollen wenigstens haften. KiK war Hauptkunde der Fabrik und damit mitverantwortlich für den mangelnden Brandschutz."

Stellvertretend für die Ali Enterprises Factory Fire Affectees Association (AEFFAA), die Selbstorganisation von Überlebenden und Hinterbliebenen des Fabrikbrands, zogen Khatoon und drei weitere Betroffene im März 2015 vor Gericht. Die Klage - vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) angestoßen und medico international unterstützt - ist die erste dieser Art in Deutschland. Das Verfahren soll klar machen: Transnationale Unternehmen sind auch für die Arbeitsbedingungen in ihren Tochter- und Zulieferbetrieben im Ausland verantwortlich.

"Den Betroffenen geht es um Aufklärung und Haftung. Diesen juristischen Kampf führen wir gemeinsam mit der AEFFAA - in Pakistan gegen den Fabrikbesitzer, in Italien gegen das Zertifierungsunternehmen und in Deutschland gegen KiK", sagt Miriam Saage-Maaß vom ECCHR. Die Frage der Unternehmensverantwortung könnte aber offen bleiben, fürchtet Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Pakistaner vor Gericht vertritt: "KiK flüchtet sich in die Verjährung und verhindert, dass die Haftungsfragen geklärt werden."

Thomas Seibert von medico international ergänzt: "Jetzt ist die Politik gefragt: Die Zeit der freiwilligen Selbstverpflichtungen von Unternehmen ist vorbei. Wir brauchen gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung der Menschen- und Arbeitsrechte." Aus internationaler Perspektive steht für Ben Vanpeperstraete von der Clean Clothes Campaign fest: "Das Verfahren gegen KiK in Deutschland hat maßgeblich zur Einigung über Entschädigungszahlungen beigetragen." Die Entschädigung hatte die Internationale Arbeitsorganisation parallel zur Klage ausgehandelt.

Mehr zum KiK-Fall unter ecchr/kik/pakistan

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Quelle:
European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
Zossener Str. 55-58, Aufgang D, 10961 Berlin
Telefon: + 49 (0)30 - 40 04 85 90, Fax: + 49 (0)30 - 40 04 85 92
E-Mail: info@ecchr.eu,
Internet: www.ecchr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2018

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