Deutsches Institut für Menschenrechte - 26. Oktober 2015
Institut begrüßt klare Positionierung Schwesigs für Reform des Vergewaltigungsparagraphen
Berlin - Zur Diskussion um die Änderung des Vergewaltigungsparagraphen erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Wir begrüßen die klare Positionierung der Frauenministerin Manuela Schwesig für den bedingungslosen Schutz des sexuellen Selbstbestimmungsrechts sehr. Dies kann nur durch eine Änderung des Vergewaltigungsparagraphen erreicht werden. Die menschenrechtlichen Vorgaben der Istanbul-Konvention sind da eindeutig: Jede nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung ist unter Strafe zu stellen. Dies ist nach dem deutschen Strafgesetzbuch derzeit nicht gegeben. Allein, dass sich der Täter über ein erklärtes "Nein" einer Person hinwegsetzt, reicht für eine Strafbarkeit derzeit nicht aus.
Innerhalb von Europa gibt es in den letzten Jahren eine Entwicklung hin zu einem modernen Sexualstrafrecht, das auf dem erklärten Willen der Betroffenen basiert. So hat zum Beispiel auch Österreich gerade eine neue Rechtslage geschaffen: Lehnt eine Person sexuelle Handlungen ab und setzt sich eine andere Person darüber hinweg, dann verletzt sie das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das ist dann strafbar. Mit einer solchen Regelung würde auch Deutschland seine Verpflichtungen nach der Istanbul-Konvention erfüllen."
Weitere Informationen:
Kurzpapier DIMR (2015): Für eine zeitgemäße und menschenrechtskonforme
Weiterentwicklung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung von
Erwachsenen:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Sonstiges/DIMR_Hintergrundinformationen_Reform_Vergewaltigungsparagraph_08_2015.pdf
Prof. Dr. iur. Tatjana Hörnle (2015): Menschenrechtliche Verpflichtungen
aus der Istanbul-Konvention:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=6&tx_publications_products%5Bproduct%5D=570&tx_publications_products%5Baction%5D=show&tx_publications_products%5Bcontroller%5D=Product&cHash=4353b76afc359343ecf25cb3da7cd15c
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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. Oktober 2015
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
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www.institut-fuer-menschenrechte.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Oktober 2015
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