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MELDUNG/355: Menschenrechtsinstitut begrüßt die Stärkung der Religionsfreiheit (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 13. März 2015

Menschenrechtsinstitut begrüßt die Stärkung der Religionsfreiheit und des Diskriminierungsschutzes von Lehrerinnen und Lehrern


Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum nordrhein-westfälischen Schulgesetz erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

"Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt den heute [13.3.2015] veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum nordrhein-westfälischen Schulgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat in konsequenter Fortentwicklung seiner Rechtsprechung von 2003 die Religionsfreiheit von Lehrerinnen und Lehrern und insbesondere das Recht muslimischer Frauen auf diskriminierungsfreien Zugang zum Beruf gestärkt. Es öffnet damit auch den Raum, um religiöse Pluralität in der Schule einzuüben.

In bemerkenswerter Klarheit erteilt das Gericht der Ansicht eine Absage, das muslimische Kopftuch stelle per se eine Gefahr für den Schulfrieden dar. In Übereinstimmung mit internationalen und europäischen Menschenrechtsgremien stellt es fest, dass die im Gesetz vorgesehene Privilegierung zugunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen gegen das Verbot der Diskriminierung aus religiösen Gründen verstößt und erklärt die entsprechende Passage für nichtig.

Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sieht das Deutsche Institut für Menschenrechte auch die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Berlin in der Pflicht, ihre Gesetze zu überarbeiten."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. März 2015
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2015

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