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MELDUNG/266: Institut fordert Abschaffung rassistischer Personenkontrollen durch die Bundespolizei (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 26. Juni 2013

Institut fordert Abschaffung rassistischer Personenkontrollen durch die Bundespolizei



Berlin - Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Abschaffung rassistischer Personenkontrollen durch die Bundespolizei. Paragraf 22 Absatz 1 a) Bundespolizeigesetz verstoße gegen das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes und gegen internationale Menschenrechtsverträge, erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, anlässlich der Veröffentlichung der Studie zu "Racial Profiling". "Der Staat muss sicherstellen, dass die Polizei bei anlasslosen Personenkontrollen Menschen nicht aufgrund unveränderlicher Merkmale wie Hautfarbe oder Gesichtszügen überprüft", so Rudolf weiter. "Solche pauschalen Verdächtigungen grenzen Menschen aus und verletzen ihren Anspruch auf Achtung als Gleiche. Damit wird ihre Menschenwürde beeinträchtigt, deren Schutz Kernanliegen des freiheitlichen und auf Menschenrechten basierenden Rechtsstaates ist."

Hendrik Cremer, Autor der Studie, forderte die Streichung des entsprechenden Paragrafen. "Es geht hier nicht um Einzelfälle von Diskriminierungen durch die Bundespolizei. Der Grund für diese Praxis ist auch nicht allein im Verantwortungsbereich und Handeln der Polizei zu suchen. Es sind die gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen der Polizei, die auf diskriminierendes Handeln angelegt sind. Paragraf 22 Absatz 1a) muss daher gestrichen werden." Auch weitere Gesetze auf Bundes- und Landesebene müssten überprüft werden.

Paragraf 22 Absatz 1 a) Bundespolizeigesetz ermächtigt die Bundespolizei zu anlasslosen Personenkontrollen auf Flughäfen, auf Bahnhöfen und in Zügen zum Zweck der Migrationskontrolle.


Hendrik Cremer (2013): "Racial Profiling" - Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach %sect; 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz. Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und Polizei
Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/publikationen/detailansicht.html?tx_commerce_pi1%5BshowUid%5D=417&cHash=0ce4726356028024658d0ea0b730d7a9

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. Juni 2013
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2013