Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

MELDUNG/256: 64. Deutscher Anwalttag - Arbeit des Journalismus unverzichtbar - Preise verliehen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Düsseldorf, 6. Juni 2013
64. Deutscher Anwaltstag in Düsseldorf (6. bis 8. Juni 2013)

Arbeit des Journalismus für den Rechtsstaat unverzichtbar - DAV verleiht Pressepreise



Düsseldorf/Berlin (DAV). Auf dem 64. Deutschen Anwaltstag in Düsseldorf hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) am 6. Juni 2013 seine alle zwei Jahre zu vergebenden Pressepreise verliehen. Prämiert werden Beiträge, die sich dem Thema Recht widmen, dabei ihre Bedeutung für den Bürger und für ein gedeihliches Zusammenleben der Menschen in unserer Gesellschaft herausstellen und die mit dem bestehenden Rechtsregeln verfolgten Anliegen und zu bewältigenden Problemen verständlich machen oder kritisch beleuchten. Der DAV-Pressepreis wird in den Kategorien Print, Hörfunk und Fernsehen verliehen.

"Die Medien sollten dem Bürger verständlich machen, dass gerade die sich aus unserem Rechtssystem für ihn und seine Mitmenschen ergebenden Möglichkeiten das Leben lebenswert machen und dass deswegen mit dem hohen Gut des Rechts verantwortungsvoll umgegangen werden muss", erläutert Rechtsanwalt Felix Busse, Vorsitzender des DAV-Pressepreisausschusses in seiner Laudatio. Es verdienten Beiträge besondere Aufmerksamkeit, die nicht nur, und sei es noch so gekonnt, in den Chor einer von der Politik oder auch in den Medien vorgeprägten Meinung einstimmen. Vielmehr in denen der Verfasser die Phantasie und die Argumentationskraft hat, dem Leser oder Hörer nachhaltig und gut verständlich aufzuzeigen, wenn vermeintlich klare Positionen Brüche und mancherlei Fragen aufwerfen und auch eine ganz andere Sicht mit guten Gründen vertreten werden kann.

Der Pressepreis im Bereich Hörfunk geht an Gudula Geuther, DeutschlandRadio.

Der DAV verleiht ihr seinen Pressepreis für ihren Kommentar "Die Regeln des Rechtsstaats - Die Entschädigung für den Kindesmörder Magnus Gäfgen ändert nichts an seiner Schuld", gesendet im DeutschlandRadio am 4. August 2011. Frau Geuther behandelt dort eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt. Das Landgericht hatte dem rechtskräftig wegen Mordes verurteilten Magnus Gäfgen wegen der ihm von der Polizei zur Erzwingung einer Aussage über den Aufenthaltsort seines Opfers angedrohten erheblichen Schmerzen Schadenersatz zugesprochen. Dies hatte in der Öffentlichkeit einen Sturm der Entrüstung ausgelöst.

"Frau Geuther versteht es, in ihrem Kommentar aufzuzeigen, dass auch für die Justiz eine emotional gesteuerte Entscheidungsfindung in die Irre führt. Sie vermittelt auch für den Laien verständlich und überzeugend, dass es den Rechtsstaat nicht in Frage stellt, sondern im Gegenteil ausmacht und seine Stärke zeigt, bestehende Rechte gegenüber jedermann zu achten. Sie macht klar, dass der zugesprochene Schadenersatz nicht das Verbrechen prämiert oder auch nur relativiert, sondern nur die Antwort auf einen rechtswidrigen Eingriff des Staates ist, an den ein Rechtsstaat Folgen knüpfen muss", so Busse in seiner Laudatio.

Der Pressepreis für den Bereich Fernsehen geht an Dr. Iris Marx.

Mit dem Pressepreis zeichnet der DAV ihren am 23. Mai 2012 im Politmagazin Klartext im RBB ausgestrahlten Beitrag "Zu ACTA - oder der Untergang des Internetlands" aus. Nur vordergründig geht es um ACTA, das geplante multinationale Handelsabkommen über Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen, das damals bereits von der Europäischen Union und vielen Staaten unterzeichnet worden war und demgegenüber die Autorin ihre Sympathie nicht verbergen kann. Seit 2010 liefen europaweit insbesondere die Piratenparteien, teilweise von der Wissenschaft unterstützt, mit massiven Vorwürfen gegen eine Ratifizierung des Abkommens Sturm. Das Europäische Parlament hat dem Abkommen später deswegen auch die nötige Zustimmung verweigert.

"Wir haben den Beitrag von Frau Dr. Marx nicht wegen ihrer Bewertung des ACTA-Abkommens ausgewählt. Für auszeichnungswürdig hielten wir, dass und wie Frau Marx in ihrem Beitrag der Frage nachgeht, warum es seit Anfang 2012 kaum ein deutscher Politiker mehr wagte, das geplante, zuvor von vielen noch begrüßte, Abkommen zu verteidigen, sondern die Vertreter aller Parteien auf die von den Piraten entfachte Welle der Empörung aufsprangen. Der Beitrag führt durch die Aneinanderreihung kurzer prägnanter Interviews vor, dass kein einziger Interviewpartner, weder der Vertreter der Piraten noch die Vertreter der im Bundestag vertretenen Parteien, in der Lage war, seine Kritik konkret zu begründen. Sie kritisierten Regelungsinhalte, konnten aber nicht darlegen, dass diese in ACTA enthalten sind. Frau Dr. Marx führt uns mit ihrem Beitrag vor Augen, wie leicht sich, sogar über alle Parteien hinweg, reiner Populismus Bahnen bei den Entscheidungsträgern brechen kann, wenn es passt, und wie gut der Leser oder Hörer daran täte, vollmundigen Äußerungen aus dem politischen Raum zu misstrauen, solange die Fakten nicht offen auf dem Tisch liegen", so Busse weiter.

Der Pressepreis in der Kategorie Print geht an Jost Müller-Neuhof, Der Tagesspiegel Berlin.

Mit dem Pressepreis wird sein im Tagesspiegel am 11. Dezember 2011 unter der Überschrift "Ein Risiko, das keines ist" erschienener Kommentar zum bis heute aktuellen Streit über das NPD-Verbot ausgezeichnet.

"Ausschlaggebend für die Prämierung war nicht so sehr die exzellente und differenzierte Darstellung der rechtlichen Voraussetzungen eines Parteiverbots, seiner politischen Legitimität und verfassungspolitischen Notwendigkeit sowie der Erwartungen und Zweifel bezüglich der Beweisführungsmöglichkeiten des Staates. Müller-Neuhof stellt dem quälenden Hin und Her der Bewertung der rechtlichen Chancen eines NPD-Verbots und dessen politischer Opportunität vielmehr einen die Diskussion erweiternden neuen Blickwinkel zur Seite, den er aus seinem Demokratieverständnis und den Geboten politischer Lauterkeit ableitet. Für ihn sind Zweifel an der rechtlichen Durchsetzbarkeit des Verbots kein Argument gegen einen Verbotsantrag. Er sagt zum einen, "echte Demokraten (dürften) keine Angst vor rechtsstaatlichen Verfahren haben und schon gar nicht vor deren Ergebnissen". Aus seiner Sicht verlangt eine rechtsstaatliche Demokratie zum anderen endlich Klarheit, also eine Entscheidung so oder so", so Busse weiter in seiner Laudatio.

*

Quelle:
Pressemitteilung DAT 2/13 vom 6. Juni 2013
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2013