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MELDUNG/235: Verhandlungstermin wegen rechtswidriger Nutzung der US-Air Base Ramstein (IALANA)


IALANA
Juristen und Juristinnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen
Für gewaltfreie Friedensgestaltung
Deutsche Sektion der International Association Of Lawyers Against Nuclear Arms
Presseinformation vom 12. März 2013

Verhandlungstermin beim Verwaltungsgericht Köln wegen rechtswidriger Nutzung der US-Air Base Ramstein am 14. März 2013



Am kommenden Donnerstag verhandelt das Verwaltungsgericht Köln in einem historisch erstmaligen Prozess über die Frage, ob die US-Armee über die ihr von der Bundesrepublik Deutschland überlassene Air Base Ramstein weltweit in verfassungswidriger Weise Kriege führt. Dieser Auffassung vertritt Wolfgang Jung, der wenige Kilometer von der Air Base Ramstein wohnt. Er gibt seit Jahrzehnten die LUFTPOST heraus (Friedenspolitische Mitteilungen aus der US-Militärregion Kaiserslautern/Ramstein). Er ist daher intimer Kenner der Nutzung der Air Base Ramstein und strebt mit seiner Klage an, diese Kriegführung nach Erteilung entsprechender Auskünfte durch die Bundesregierung gerichtlich untersagen zu lassen.

In der Militärregion Kaiserslautern befindet sich mit über 44.000 US-Staatsbürgern, darunter fast 15.000 Soldaten, die weltweit größte US-Militärgemeinde außerhalb der Vereinigten Staaten. Zum Komplex gehörten auch das größte US-Militärhospital und das größte Munitionsdepot außerhalb der Vereinigten Staaten.

Über Ramstein führte die Army 2003 den Irak-Krieg, der nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.06.2005 völkerrechts- und verfassungswidrig war. Seit 2001 wird über Ramstein der Afghanistan-Krieg mittels der Operation Enduring Freedom (OEF) geführt. OEF wurde und wird als Selbstverteidigung nach Art. 51 der UN-Charta gerechtfertigt. Das ist nach Auffassung des Klägers und seiner Anwälte unzutreffend. Näheres findet sich in einem Aufsatz von Dr. Dieter Deiseroth (Jenseits des Rechts: Kampfeinsatz in Afghanistan, in: Blätter für Deutsche und Internationale Politik 12/2009, S. 45). Dr. Deiseroth ist Richter am Bundesverwaltungsgericht. Deutschland war zwar an OEF beteiligt, hat sich aber nach dem Tornado-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 03.07.2007 aus OEF zurückgezogen. Die gesamte OEF-Kriegsführung über Ramstein ist daher rechtswidrig.

Die USA führen seit Jahren im Rahmen von OEF und der ISAF-Mission der NATO, die im Gegensatz zu OEF durch den UN-Sicherheitsrat legitimiert ist, Drohnenflüge zum Zweck sogenannter "Targeted Killings" durch. In der Klage wird im Einzelnen dargelegt, dass die Targeted Killings schon wegen der ungesicherten Zielbestimmung und auch insoweit rechtswidrig sind, als in großem Umfang Zivilisten getötet werden. Diese Kriegführung verstößt gegen das Humanitäre Kriegsvölkerrecht.

Schließlich wurden über Ramstein Folterflüge (sogenannte Renditions) durchgeführt, die ebenfalls rechtswidrig sind.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Ramstein-Beschluss vom 20. Januar 2009 ausgeführt, dass das Bundesverteidigungsministerium sogenannte erlaubnisfreie Flüge untersagen müsse, "wenn der Verdacht besteht, dass der Verkehr die öffentliche Sicherheit stört oder geeignet ist, Handlungen zu dienen, die verfassungswidrig im Sinne des Art. 26 Abs. 1 GG sind. Entsprechendes gilt für Flugbewegungen, die gegen das völkergewohnheitsrechtliche Gewaltverbot oder Art. 2 Abs. 4 UN-Charta verstoßen". Genau das behauptet der Kläger.

Er kann nach der Bestimmung des Art. 25 Satz 2 GG, die bisher in der Rechtsprechung keine Rolle gespielt hat, verlangen, dass die Bundesregierung völkerrechtswidrige Kriegsführung von deutschem Boden aus untersagt. Dieses Recht kommt jedem Bürger zu, ohne dass es darauf ankommt, ob der Kläger persönlich betroffen ist, etwa wie bei einem Unfall in einem Atomkraftwerk. Allerdings hat das Bundesverteidigungsministerium gegenüber einem Auskunfts- und Unterlassungsantrag des Klägers ausgeführt, dass es keine Informationen darüber habe, wie viel Flüge im

Rahmen einer Dauergenehmigung durchgeführt würden. Der Kläger geht davon aus, dass das Ministerium pauschal 64.000 einzelne Flüge p. a. genehmigt hat, von denen zumindest die Hälfte über Ramstein abgewickelt wird.

Die mündliche Verhandlung findet statt am Donnerstag, 14. März, 1030 Uhr, in Raum 150 des Verwaltungsgerichts Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln.

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Quelle:
Presseinformation vom 12. März 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2013