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MELDUNG/217: Institut begrüßt Ratifikation des Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 9. November 2012

Institut begrüßt Ratifikation des Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention



Berlin - Am 8. November 2012 verabschiedete der Deutsche Bundestag einstimmig das Gesetz zur Ratifikation des Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention, mit dem ein Individualbeschwerdeverfahren eingeführt wird.

Dazu erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt es außerordentlich, dass der Bundestag eine schnelle Ratifikation des Fakultativprotokolls ermöglicht. Das ist international vorbildlich - Deutschland wird nach Gabun und Thailand weltweit der dritte Staat sein, der das Protokoll anerkennt. Damit wird Kindern die Möglichkeit eröffnet, eine Verletzung ihrer Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention vor einem internationalen Gremium geltend zu machen. Das stärkt Kinder als Inhaber eigener Rechte.

Vorrangig bleibt - wie bei allen internationalen Menschenrechtsverträgen der innerstaatliche Rechtsschutz. Deshalb ist es wichtig, dass auch die deutschen Gerichte die UN-Kinderrechtskonvention kennen und anwenden. Auch müssen Kinder darin unterstützt werden, ihre Rechte wahrzunehmen. Die Länder sollten daher der UN-Kinderrechtskonvention in der schulischen Bildung einen wichtigen Platz sichern. Bund, Länder und Kommunen sind aufgerufen, die Kompetenz der Beratungs- und Beschwerdestellen für Kinder und Jugendliche in der Nutzung der Konvention zu stärken."

Am 19. Dezember 2011 ist das 3. Fakultativprotokoll zur UN- Kinderrechtskonvention von der UN-Generalversammlung verabschiedet worden. Dieses sieht ein Individualbeschwerdeverfahren vor, welches Kindern ermöglicht, beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hinsichtlich der Verletzung einzelner Rechte der Konvention eine Beschwerde einzureichen. Das 3. Fakultativprotokoll wurde am 28. Februar 2012 zur Unterzeichnung und Ratifizierung aufgelegt. Es wird drei Monate, nachdem der 10. Staat es ratifiziert hat, für Deutschland in Kraft treten.

Entwurf eines Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 19. Dezember 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren (BT-Drucksache 17/10916) (PDF, 417 KB, nicht barrierefrei)
Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=da153b6a85c337cf75a0

Weitere Informationen zur UN-Kinderrechtskonvention
Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=15b189fd83715af69c27

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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. November 2012
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. November 2012