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MELDUNG/192: 63. Deutscher Anwalttag - Warnschussarrest ist ein kriminalpolitischer Ladenhüter (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - München/Berlin, 14. Juni 2012
63. Deutscher Anwaltstag in München (14. bis 16. Juni 2012)

Warnschussarrest ist ein kriminalpolitischer Ladenhüter und ein Irrweg

Experten nahezu einig: Erhöhung der Höchststrafe im Jugendstrafrecht unnütz



München/Berlin (DAV). Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten (BT-Drs. 17/9389) vorgelegt, der heute im Bundestag beraten wird. Hinter diesem harmlosen Titel verstecken sich Forderungen, die stets einem kriminalpolitischem Bauchgefühl folgen, aber von der breiten Fachwelt abgelehnt werden. Es geht um die Einführung des sogenannten Warnschussarrestes und, in Fällen der Verurteilung eines Heranwachsenden wegen Mordes bei besonderer Schwere der Schuld, um die Anhebung des Höchstmaßes von 10 auf 15 Jahre. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt beide Punkte entschieden ab. Zu Recht sind solche Forderungen immer wieder verworfen worden, weil sich die Fachwelt fast einstimmig dagegen ausgesprochen hat.

Der Warnschussarrest werde immer in der öffentlichen Debatte mit den brutalen Gewalttaten von Jugendlichen an U-Bahnhöfen begründet. "Zur Ahndung solcher Taten ist der Warnschussarrest ohnehin nicht geeignet, auch nicht dafür, kriminellen Karrieren vorzubeugen", erläutert der DAV-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer. Denn gerade bei stationären Sanktionen gäbe es eine hohe Rückfallquote. Sie liege dort bei 70 Prozent. Ambulante Maßnahmen, wie intensivere Beratung und vermehrte Begleitung, seien empirischen Studien zufolge wesentlich erfolgreicher. "Das geltende Recht bietet ausreichende Möglichkeiten, um der Jugendkriminalität in Deutschland zu begegnen", so Ewer weiter.

Auch lehnt der DAV die Verschärfung des Jugendstrafrechts ab. Das Jugendstrafrecht findet in Fällen nicht abgeschlossener Persönlichkeitsentwicklungen, bspw. wegen der fehlenden Reife, Anwendung. Daher ist auch bei diesen Fällen ein Höchstmaß von 10 Jahren Jugendstrafe ausreichend. "Die Erhöhung der Höchststrafe auf 15 Jahre trägt zur Entstehung, Stabilisierung und Verlängerung krimineller Karieren mehr bei, als zu ihrer Vermeidung", erläutert Ewer weiter. Vor diesem Hintergrund sei es befremdlich, weshalb die Koalition diese Forderung aufnimmt und daran festhält, obwohl sechs von acht Experten im Rechtssausschuss.

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Quelle:
Pressemitteilung DAT 3/12 vom 14. Juni 2012
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2012