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MELDUNG/132: Verhandlung über den Abzug der letzten US-Atombomben in Büchel (IALANA)


IALANA
Juristen und Juristinnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen
Für gewaltfreie Friedensgestaltung
Deutsche Sektion der International Association Of Lawyers Against Nuclear Arms
Presseinformation vom 11. Juli 2011

Klage von Dr. Elke Koller gegen die Bundesrepublik Deutschland über den Abzug der letzten US-Atombomben in Büchel


Über die Klage von Dr. Elke Koller gegen die Bundesrepublik Deutschland über den Abzug der letzten US-Atombomben aus Büchel wird am 14. Juli in Köln verhandelt.

Die Verhandlung findet statt im Verwaltungsgericht Köln Appellhofplatz, Eingang Burgmauer, Saal 1, am Donnerstag, 14.07.2011 um 9.30 Uhr.

Die Apothekerin i. R. Dr. Elke Koller - sie wohnt etwa vier Kilometer vom Fliegerhorst Büchel in der Eifel entfernt - begehrt mit ihrer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesverteidigungsminister, eine Verurteilung Deutschlands dazu, - gegenüber den USA darauf hinzuwirken, dass die letzten zwanzig Atombomben aus Büchel abgezogen werden und die "Nukleare Teilhabe" in den NATO-Stäben aufzugeben.

Die deutschen Luftwaffensoldaten bewachen die amerikanischen Bomben in Büchel und üben, wie man zusammen mit US-Personal Nuklearwaffen in den Tornado-Flugzeugen montiert, und Bundeswehrpiloten, wie man mit solchen Waffen fliegt und wie man sie abwirft. Da in Büchel keine amerikanischen Flugzeuge stationiert sind, können die Bomben ausschließlich mit den deutschen Tornado-Jets transportiert und abgeworfen werden.

Deutschland ist aber völkerrechtlich verpflichtet, keine Atomwaffen zu verwahren oder weiterzugeben.

Das ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 des 2+4-Vertrages von 1990 sowie aus Art. 1 des Nichtverbreitungsvertrags von 1967.

Vor allem darf die Bundesrepublik nicht gegen die Grundsätze des allgemeinen Völkerrechts verstoßen, die nach Art. 25 GG Bestandteil des Bundesrechts sind. Zu diesen Grundsätzen gehört das Gewaltverbot aus Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta. Dazu gehören ferner die Grundsätze des humanitären Kriegsvölkerrechts. Mit seinem Gutachten vom 8.7.1996 hat der internationale Gerichtshof (IGH), der Gerichtshof der Vereinten Nationen, festgestellt, "dass die Bedrohung durch oder Anwendung von Atomwaffen grundsätzlich ["generally"] im Widerspruch zu den in einem bewaffneten Konflikt verbindlichen Regeln des internationalen Rechts und insbesondere den Prinzipien und Regeln des humanitären Kriegsvölkerrechts stehen würde".

Nach diesen Regeln müssten Waffen
- zwischen Soldaten und Zivilbevölkerung unterscheiden können,
- keine unnötigen Leiden verursachen und
- das Gebiet unbeteiligter und neutraler Staaten nicht in Mitleidenschaft ziehen.
Das können Atombomben nicht.

Im Magazin Der SPIEGEL vom 30.5.2011 wurde mitgeteilt, dass die USA Atombomben modernisieren wollen, u.a. die in Büchel stationierten. Die Stärke der nuklearen Sprengladungen solle geändert und außerdem sollten die Waffen mit steuerbaren Heckflossen versehen werden, damit sie als Gleitbomben gezielter eingesetzt werden können. Im nächsten Jahr soll die technische Entwicklung beginnen. Dazu hatte das Gericht das Bundesverteidigungsministerium um Stellungnahme gebeten. Das Ministerium hat erwidert, dieser Vorgang werde in seinem wesentlichen Verlauf von einem fremden, souveränen Staat nach seinem eigenen, von der Bundesrepublik Deutschland unabhängigen Willen gestaltet. Das befremdet:

Es ist bekannt, dass die Modernisierungen darauf abzielen, die Atombomben für das Einklinken an den neuen Eurofighter geeignet zu machen. Die Fliegerstaffel in Nörvenich soll damit ausgestattet werden. Auch dort werden deutsche Soldaten mit den Atombomben umgehen.

Das Ministerium ist in seiner Klageerwiderung und auch aktuell auf keine dieser Fragen eingegangen; es wird "gemauert".


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Quelle:
Presseinformation vom 11. Juli 2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juli 2011