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MELDUNG/130: Rechtsweg für Betroffene in Diplomatenhaushalten gefordert (Menschenrechtsinstitut)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 27. Juni 2011

Menschenrechtsinstitut fordert Zugang zum Rechtsweg für ausgebeutete Hausangestellte in Diplomatenhaushalten


Berlin - Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert für Betroffene von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung in Diplomatenhaushalten die Eröffnung des Rechtswegs in Deutschland. "Die Arbeitgeber müssen aufgrund ihrer diplomatischen Immunität keine rechtlichen Konsequenzen fürchten, da sie von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit sind", erklärte Heike Rabe, Koordinatorin des Projekts "Zwangsarbeit heute" des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Unabhängig von der Schwere der Tat könnten die betroffenen Personen bisher keine zivilrechtlichen Ansprüche gegen die Arbeitgeber in Deutschland durchsetzen, so Rabe. Die Rechtsverfolgung in den Entsendestaaten der Diplomaten sei oft faktisch unmöglich. Das führe häufig dazu, dass die Betroffenen nach jahrelanger Arbeit mit leeren Händen dastünden.

"Wir stellen die diplomatische Immunität als sinnvolles Instrument zum Schutz der internationalen Beziehungen nicht infrage. Dennoch sehen wir Deutschland aus menschenrechtlicher Perspektive in der Pflicht, den Betroffenen von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung Zugang zum Recht zu verschaffen. Sie müssen ihre Lohn und Entschädigungsansprüche in Deutschland durchsetzen können oder anderweitig entschädigt werden." Ziel eines vom Projekt "Zwangsarbeit heute" und der Beratungsstelle Ban Ying initiierten Musterverfahrens sei daher neben der Klärung der Vorwürfe des Einzelfalls eine grundsätzliche Klärung der Frage, inwieweit die vollständige Sperrung des Rechtsweges in Deutschland auch in Fällen schwerer Rechtsverletzungen rechtlich zulässig sei.

Das Projekt "Zwangsarbeit heute" unterstützt in einem Musterverfahren eine indonesische Hausangestellte dabei, ihren ehemaligen Arbeitgeber, einen Diplomaten der Saudi-Arabischen Botschaft, auf Zahlung von rund 70.000 Euro Lohn und Schmerzensgeld zu verklagen. Das Arbeitsgericht Berlin hat am 14. Juni 2011 die Klage wegen der Immunität abgewiesen. Die Klägerin will Rechtsmittel beim Landesarbeitsgericht einlegen.

In einer heute vorgelegten Studie über die Praxis der Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegen Personen mit diplomatischer Immunität in ausgewählten europäischen Ländern schlägt das Deutsche Institut für Menschenrechte verschiedene präventive Maßnahmen zum Schutz der Hausangestellten vor. So sollten beispielsweise Hausangestellte berechtigt sein, den Arbeitgeber zu wechseln. Weiterhin wird empfohlen, dass Hausangestellte ein Bankkonto eröffnen müssen, auf das der monatliche Lohn eingezahlt wird. Die Außenministerien sollten zudem alternative Beschwerdemöglichkeiten für die Betroffenen eröffnen, um den Ausschluss des Rechtswegs auszugleichen.


Studie:
Domestic Workers in Diplomats' Households - Rights Violations and Access to Justice in the Context of Diplomatic Immunity
Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=138245c5807067c9c598
Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin 2011.
Autorin: Angelika Kartusch, Wissenschaftliche Beratung: Heike Rabe


Das Projekt "Zwangsarbeit heute":
Das Projekt "Zwangsarbeit heute - Betroffene von Menschenhandel stärken"
Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=4d174b65d8cd777fcebd
des Deutschen Instituts für Menschenrechte initiiert Musterverfahren, die Betroffene von Menschenhandel führen, um ihre Ansprüche auf Lohn und Schadensersatz durchzusetzen, und unterstützt sie finanziell. Das Projekt wird aus Mitteln der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" finanziert.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 27. Juni 2011
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2011