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INTERNATIONAL/009: Internationale Delegation beobachtet den Prozess gegen Pinar Selek (RAV)


Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Pressemitteilung vom 7. Februar 2011

Internationale Delegation beobachtet den Prozess gegen Pinar Selek
Prozessauftakt am 9. Februar 2011 in Istanbul

Der RAV ist besorgt um die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens und beobachtet den Prozess


Am 9. Februar 2011 wird vor dem "Gericht für schwere Straftaten" in Istanbul nach 2 erfolgten Freisprüchen erneut gegen die türkische Schriftstellerin und Soziologin Pinar Selek verhandelt werden. Pinar Selek ist durch Veröffentlichungen insbesondere für die Rechte sozial benachteiligter Gruppen (Straßenkinder, Transsexuelle, Prostituierte) und Minderheiten (Kurden, Armenier) international bekannt geworden. Sie lebt derzeit in Berlin, wo sie als Stipendiatin des deutschen P.E.N.-Zentrums an ihrem ersten Roman arbeitet. Der Prozess wird von 20 Institutionen und Einrichtungen beobachtet, darunter das P.E.N. Zentrum Deutschland, Human Rights Watch (HRW), die Féderation Internationale des Ligues des Droits de l'Homme (FIDH), Abgeordnete der Linken, der SPD und der Grünen und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV).


Zur Vorgeschichte:

Am 9.7.1998 kam es auf dem Istanbuler Gewürzbasar zu einer Explosion, die mehrere Menschenleben forderte. Nachfolgende Untersuchungen am Tatort ergaben, dass es sich um eine Gasexplosion, also um einen Unfall, gehandelt hat.

Unabhängig von diesem Ereignis wurde Pinar Selek am 11.7.1998 verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Sie hatte zuvor als Soziologin Recherchen und Interviews zur Analyse des Konfliktes des türkischen Staates mit der kurdischen Minderheit geführt. Aufgrund dieser Recherchen warfen ihr türkische Sicherheitsbehörden Kontakte zur PKK vor. Nach ihrer Inhaftierung versuchten diese, sie unter Anwendung von Folter zur Nennung der Namen ihrer Interviewpartner zu zwingen. Weiterhin wurde behauptet, man habe in einem von ihr mitbetreuten sozialen Projektraum für Straßenkinder Bomben gefunden. Tatsächlich stellte sich später heraus, dass das dort angeblich aufgefundene explosive Material bereits vor dem Fund in den Händen der Polizei gewesen ist. Pinar Selek wurde wenige Wochen später wegen ihrer vermeintlichen Verbindung zur der PKK und dem angeblichen Bombenfund angeklagt.

Parallel hierzu tauchte im August 1998 ein weiterer Vorwurf auf. Unter Folter hatte Abdülmecit Öztürk vor der Polizei angegeben, dass die Explosion auf dem Gewürzbasar auf eine Bombe zurückzuführen sei, die er gemeinsam mit Pinar Selek dort abgelegt habe. Bei späteren Vernehmungen durch Staatsanwaltschaft und Gericht widerrief er seine polizeiliche Aussage unter Hinweis darauf, dass diese unter Folter zustande gekommen sei, und er Pinar Selek nicht kenne. Dennoch wurde eine zweite Anklage gegen Pinar Selek mit dem Vorwurf erhoben, gemeinsam mit Abdülmecit Öztürk eine Bombe auf dem Gewürzbasar gelegt zu haben.

Nachdem sich in dem anschließenden Gerichtsverfahren durch Anhörung von Sachverständigen herausgestellt hatte, dass die Explosion nicht durch eine Bombe ausgelöst worden sein kann, wurde Pinar Selek im Dezember 2000 aus der Untersuchungshaft entlassen.

Das weitere Gerichtsverfahren ging außerordentlich schleppend voran. Dies lag unter anderem daran, dass noch gegen viele weitere Angeklagte in demselben Prozess verhandelt wurde. Darüber hinaus hat das Gericht teilweise Verhandlungspausen von 3 Monaten gemacht. Auch führten Aktenanforderungen anderer staatlicher Stellen zu erheblichen Verzögerungen, so dass letztendlich erst am 8.6.2006 das Urteil gesprochen wurde. Pinar Selek und Abdülmecit Öztürk wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Während der Freispruch gegen den Hauptbelastungszeugen und Mitbeschuldigten Öztürk rechtskräftig wurde, legte die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch von Pinar Selek Revision ein. Diese Revision führte im April 2007 aufgrund von Formfehlern zur Aufhebung des Urteils durch den 9. Strafsenat des Kassationsgerichts.

Am 23.5.2008 wurde erneut gegen Pinar Selek vor dem 12. Hohen Strafgericht verhandelt. Auch diese Verhandlung endete am gleichen Tag mit einem Freispruch.

Die hiergegen einlegte Revision der Staatsanwaltschaft führte im April 2009 erneut zur Aufhebung des Urteils durch den 9. Strafsenat des Kassationsgerichtes. Gegen diese Aufhebung legte nun allerdings der Generalstaatsanwalt am Kassationsgerichtshof Beschwerde ein mit dem Ziel, den Freispruch hinsichtlich der Explosion auf dem Gewürzbasar zu bestätigen. Die Beschwerde führte dazu, dass sich der Große Senat am Kassationsgerichtshof mit der Sache befassen musste. Dieser bestätigte am 9.2.2010 die Entscheidung des 9. Strafsenats des Kassationsgerichts und wies das Verfahren an das 12. Gericht für schwere Straftaten in Istanbul zur erneuten Verhandlung zurück. Im September 2010 erfolgte die schriftliche Begründung der Entscheidung. Sie enthielt konkrete und einseitige Vorgaben zur Beweiswürdigung und stützte sich dabei auf die unter Folter zustande gekommene Aussage des freigesprochenen Zeugen Öztürk. Auch hinsichtlich des Strafmaßes machte der Große Senat deutlich, dass er eine lebenslange Freiheitsstrafe unter erschwerten Haftbedingungen erwarte.


Prozessauftakt am 09.02.2011

Der RAV hat das Verfahren bislang sowohl über die regelmäßige Presseberichterstattung als auch über die Berichte von unseren türkischen Kolleginnen und Kollegen verfolgt. Mit anderen Menschenrechtsorganisationen teilen wir die Besorgnis, dass das Verfahren insbesondere nach der letzten Entscheidung des Großen Senats den Anforderungen an ein faires Verfahren i. S. von Art. 6 EMRK nicht genügen wird:

1. Der Kassationsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 09.02.2010 eine belastende Zeugenaussage verwertet, die unter Folter erlangt und vor Gericht widerrufen worden ist. Dieser Hauptbelastungszeuge wurde bezüglichen des gleichen Vorwurfs bereits im Jahr 2006 freigesprochen.

2. Darüber hinaus hat das Kassationsgericht seiner Entscheidung ein Gutachten hinsichtlich der Ursache der Explosion auf dem Gewürzbasar zu Grunde gelegt, dass im Widerspruch zu einer Vielzahl weiterer Sachverständigengutachten steht, ohne sich auch nur mit den handgreiflichen Widersprüchen auseinanderzusetzen.

3. Überlange Verfahrensdauer: Das Verfahren gegen Frau Selek wird nunmehr seit über 12 ½ Jahren geführt. Obgleich schwerste Vorwürfe erhoben werden, sie 2 ½ Jahre in Untersuchungshaft verbringen musste und bereits durch die Vorwürfe stigmatisiert ist, kann von einer zügigen Bearbeitung des Verfahrens nicht die Rede sein. Darin liegt offenkundig ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK. Wir fordern den unverzüglichen Freispruch von Pinar Selek sowie eine angemessene Entschädigung für die 2 ½ jährige Untersuchungshaft und die dort erlittene Folter.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. Februar 2011
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
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Telefon: 030-41723555, Fax: 030-41723557
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Februar 2011