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FAMILIENRECHT/115: Armut nach der Scheidung? Geldfragen im Familienrecht (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Arbeitsgemeinschaft Familienrecht - Berlin, 1. Dezember 2008

Armut nach der Scheidung? Geldfragen im Familienrecht

400 Familienanwältinnen und -anwälte tagten in Potsdam
(27. - 29. November 2008)


Berlin/Potsdam (DAV). "Das neue Unterhaltsrecht ist jetzt seit einem knappen Jahr in Kraft, trotzdem ist die Situation noch sehr unsicher", sagte Rechtsanwältin und Notarin Ingeborg Rakete-Dombek, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), auf der Herbsttagung der Familienanwälte in Potsdam. Nach dem neuen Unterhaltsrecht stehen die Kinder im ersten Rang, wenn es um die Verteilung des Geldes geht, dann die betreuenden Mütter, wobei die nichtverheirateten mit den ehemaligen Ehefrauen gleichgestellt sind. Erst danach kommt die geschiedene Ehefrau, die keine Kinder mehr zu betreuen hat.

Wann muss ein Ehepartner dem anderen, meist der Mann der Frau und den Kindern, Unterhalt zahlen? Dabei spielen die Dauer der Ehe, die Anzahl und das Alter der zu betreuenden Kinder, der Vertrauensschutz und die Rollenverteilung in der Ehe eine wichtige Rolle. Die Gerichte entscheiden in diesen Fragen bisher sehr unterschiedlich. Auch erste höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs standen auf der Tagung zur Debatte. "Das ist zum Teil reine finanztechnische und steuerrechtliche Mathematik", sagte Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schwackenberg und plädierte dafür, sich wieder auf die eigentlichen Fragen im Unterhaltsrechtsstreit zu konzentrieren und vor allem den Einzelfall nicht aus dem Blick zu verlieren.

Unter dem Motto "Mein Geld - Dein Geld - Kein Geld" referierten namhafte Rechtsanwälte und Richter der obersten Gerichte über die oft existenziellen Probleme nach Trennung und Scheidung. Es geht nicht nur um Unterhaltsfragen, auch Vermögen und Renten müssen neu verteilt werden. Nach der Reform des Unterhaltsrechts sind weitere grundlegende Neuerungen im Familienrecht auf den Weg gebracht worden, die Versorgungsausgleich und Zugewinn betreffen.

In einem Symposium zu Beginn der Herbsttagung hatten sich die Familienanwälte über das Scheidungsverfahren in Frankreich und über die soziale und rechtliche Stellung der Frauen in der französischen Familie informiert.

In der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV sind bundesweit rund 6.500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert. Sie ist damit die größte Vereinigung von auf Familienrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälten.


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Quelle:
Pressemitteilung FamR 2/08 vom 1. Dezember 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29, E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Sekretariat: Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52-1 49,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2008