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FAMILIENRECHT/110: 50 Jahre Gleichberechtigungsgesetz (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 1. Juli 2008

50 Jahre Gleichberechtigungsgesetz


Vor 50 Jahren, am 1. Juli 1958, trat das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde die Gleichberechtigung von Mann und Frau auch im bürgerlichen Recht verankert.

"Das Gleichberechtigungsgesetz war ein großer Fortschritt. Frauen und Männer wurden bis dahin im privaten Rechtsverkehr sehr unterschiedlich behandelt. So durfte der Ehemann die Arbeitsstelle seiner Frau fristlos kündigen, über das von der Frau in die Ehe eingebrachte Geld verfügen und ihm stand das Entscheidungsrecht in allen das Eheleben betreffenden Angelegenheiten zu. Der Ehemann bestimmte insbesondere auch den Wohnort und die Wohnung. Das Recht und die Pflicht, für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten zu sorgen, ordnete das Gesetz nahezu ausschließlich dem Vater zu", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Auf dem Weg zu wirklicher Rechtsgleichheit war das Gleichberechtigungsgesetz jedoch nur ein erster Schritt. Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes durfte die Ehefrau nur berufstätig sein, wenn sich dies mit ihren Aufgaben in Haushalt und Familie vereinbaren ließ. Bei Meinungsverschiedenheiten der Ehegatten über die Erziehung der Kinder stand dem Vater das letzte Wort zu (sog. väterlicher Stichentscheid). Das Recht zur Vertretung der Kinder hatte weiterhin der Vater allein.

Im Familienrecht hat es zum Teil bis in die 90er Jahre hinein gedauert, bis eine rechtliche Gleichstellung erreicht werden konnte. "Die jungen Frauen von heute profitieren von den vielen kleinen und großen Schritten seit dem Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes. Natürlich können wir stolz sein, dass wir die rechtliche Gleichberechtigung von Mann und Frau in den letzten 50 Jahren erreicht haben. Für eine tatsächliche Gleichberechtigung gibt es aber noch viel zu tun", betonte Zypries.

Frauen sind heute gut ausgebildet, ihr Anteil unter den Studierenden ist deutlich angestiegen, ihre Abschlüsse sind nicht selten besser als die ihrer männlichen Mitstreiter. Aber auch bei guten Startchancen im Beruf ist es für Frauen nach wie vor wesentlich schwieriger, in Führungspositionen aufzusteigen und bei gleicher Tätigkeit auch die gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen zu erhalten. Sie sind häufiger von Arbeitslosigkeit und Altersarmut betroffen. "Nach wie vor haben in erster Linie die Mütter das Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Familien- und Gleichstellungspolitik muss deshalb bei der Lebenswirklichkeit von Familien ansetzen. Wir müssen qualitativ hochwertige Betreuungsmöglichkeiten für Kinder ausbauen und flexible Arbeitsbedingungen schaffen, die es nicht nur den Müttern, sondern auch den Vätern ermöglichen, Familie, Beruf und berufliches Fortkommen zu vereinbaren", sagte Zypries.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 1.7.2008
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2008