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FAMILIENRECHT/081: Vereinbarten Unterhalt für Hund zahlen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - im März 2007

Tipps der Deutschen Anwaltauskunft - Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Nach Trennung muss vereinbarter Unterhalt für einen Hund gezahlt werden


Berlin (DAV). Wenn bei einer Trennung vereinbart wird, dass ein Partner für die Versorgung des gemeinsamen Hundes einen monatlichen Betrag bezahlt, muss er dies auch tun. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 12. Mai 2006 (AZ 2 UF 87/05) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Bei einer Trennung haben die beiden Ehegatten schriftlich vereinbart, dass der Mann der Ehefrau für die künftige Alleinbetreuung des gemeinsamen Hundes bis zu dessen Tod einen monatlichen Pauschalbetrag von 100,00 EUR bezahlt. Nach gut 1 1/2 Jahren hat der Ehemann die Vereinbarung ohne Begründung gekündigt. Die Ehefrau will aber nach wie vor das Geld.

Zu Recht, so die Richter. Durch die Vereinbarung bezüglich der Versorgung des Hundes ist ein Schuldverhältnis entstanden. Eine Änderung oder Aufhebung sei nur durch eine Vereinbarung der beiden Ehegatten möglich. Eine Kündigung eines solchen Schuldverhältnisses sei nur aus wichtigem Grund möglich. Dies läge hier nur dann vor, wenn es dem Ehemann nach Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der Interessen nicht mehr zuzumuten sei, den Unterhalt zu zahlen. Da er keinerlei Ausführungen dazu gemacht hat, müsse er weiter für den Hund aufkommen.

Die Fragen, die sich bei einer Trennung ergeben, können noch vielschichtiger sein. In jedem Fall sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Den nicht nur im Familienrecht kundigen Anwalt benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,14 EUR/min.) oder man sucht selbst im Internet unter www.anwaltauskunft.de.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 16/07 vom 12. März 2007
Tipps der Deutschen Anwaltauskunft, Monat März 2007
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2007