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ARBEITSRECHT/270: Hitzewelle - Wann muss der Chef mir Hitzefrei geben? (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 24. Juni 2019

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Hitzewelle: Wann muss der Chef mir Hitzefrei geben?


Berlin (DAA). In Deutschland wird es in den kommenden Tagen wieder heiß: Mancherorts kratzt die Temperatur an der 40-Grad-Marke. Das Büro kann dann schnell zur Sauna werden. Ein Recht auf Hitzefrei haben Beschäftigte aber erst ab mehr als 35 Grad Raumtemperatur - und das auch nur unter bestimmten Umständen. Darüber informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de

"Zeigt das Thermometer mehr als 35 Grad, ist das Büro dem Gesetz nach nicht mehr als Arbeitsraum geeignet", sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Rechtsportals anwaltauskunft.de. Könne der Arbeitgeber den Raum weder kühlen, noch einen Ausweichraum anbieten, müsse er die Mitarbeiter freistellen.

Arbeitgeber müssen aber schon früher tätig werden. Er muss dafür sorgen, dass es im Büro möglichst nicht wärmer wird als 26 Grad, zum Beispiel durch Sonnenschutzvorrichtungen an den Fenstern. Laut Arbeitsstättenregel ASR A3.5 darf die Temperatur am Arbeitsplatz nicht höher sein. Steigt sie (trotzdem) auf über 30 Grad, müssen sich Arbeitgeber noch intensiver um den Schutz ihrer Mitarbeiter bemühen - zum Beispiel durch Lüften in den frühen Morgenstunden oder das Bereitstellen von Getränken. "Kollegen, die stärker als andere durch die Hitze gefährdet sind, etwa Schwangere, muss der Arbeitgeber besonders vor Hitze schützen und sie gegebenenfalls freistellen", fügt Rechtsanwalt Walentowski hinzu.

Wer draußen arbeitet, ist von der Hitze häufig noch stärker betroffen als Menschen, die am Schreibtisch sitzen. Arbeitgeber müssen bei jedem Wetter darauf achten, dass die Gesundheit ihrer Beschäftigten nicht gefährdet ist. Klettert die Temperatur auf über 30 Grad, sollten sie zum Beispiel kühle Getränke zur Verfügung stellen oder den Beschäftigten mehr Pausen erlauben. Auf ältere und leistungsgeminderte Beschäftigte müssen Arbeitgeber besonders Rücksicht nehmen. Im Extremfall dürfen sie gar nicht im Freien eingesetzt werden.

Ob im Büro oder auf der Baustelle - sich selbst Hitzefrei zu geben ist keine gute Idee. "Beschäftigte sollten dem Arbeitgeber Zeit lassen, Abhilfe zu schaffen und die Temperatur zu senken", sagt der Sprecher von anwaltauskunft.de. Einfach nach Hause zu gehen könne ein Abmahnung oder sogar Kündigung zur Folge haben.

www.anwaltauskunft.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 9/19 vom 24. Juli 2019
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Juli 2019

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