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ARBEITSRECHT/242: Urlaubsplanung im Betrieb - Vorrang für Eltern und ältere Kollegen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 9. Mai 2017

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Urlaubsplanung im Betrieb: Vorrang für Eltern und ältere Kollegen


Berlin (DAV). Die Urlaubsplanung mit den Kollegen abzustimmen ist nicht immer einfach: Vor allem Brückentage und Schulferien sind bei vielen Mitarbeitern beliebt. Urlaubsanträge, die den Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer entgegenstehen, kann der Arbeitgeber ablehnen, wie die Deutsche Anwaltauskunft (anwaltauskunft.de) informiert.

Möchte ein Arbeitnehmer Urlaub nehmen, muss er dies beim Arbeitgeber beantragen. Der Chef darf den Urlaubsantrag eines Mitarbeiters nur in zwei Fällen ablehnen: Wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen oder die Urlaubspläne mit den Urlaubswünschen anderer Mitarbeiter kollidieren. In letzterem Fall muss der Chef dafür sorgen, dass die Urlaubstage gerecht verteilt werden.

"Urlaubswünsche von Arbeitnehmern, die aus sozialen Gründen Vorrang verdienen, muss der Chef vorrangig erfüllen", sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de. Vielfach würden Mütter und Väter bevorzugt, wenn es um Urlaub während der Schulferien geht. Teilweise gilt das auch für ältere Arbeitnehmer. Lassen sich die Urlaubswünsche auch dann nicht vereinbaren, besteht immer noch die Möglichkeit, dass die Kollegen sich abzuwechseln.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 11/17 vom 9. Mai 2017
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2017

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