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ARBEITSRECHT/193: Dienst nach Vorschrift bleibt nach Kündigung meist ohne Konsequenzen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 2. Dezember 2014

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Dienst nach Vorschrift bleibt nach Kündigung meist ohne Konsequenzen



Berlin (DAV). In Zeiten guter Beschäftigung trauen sich immer mehr Arbeitnehmer, von sich aus ihren Arbeitsvertrag zu kündigen. "Im Gegensatz zum Arbeitgeber können dies Arbeitnehmer trotz langer Betriebszugehörigkeit meist in kurzer Frist von vier Wochen", erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Ausnahme: Im Arbeitsvertrag sind längere Fristen auch für den Mitarbeiter für diesen Fall vereinbart.

Während der Kündigungsfrist muss der Arbeitnehmer aber weiter seine Leistung erbringen. "Aber Arbeitsqualität lässt sich kaum messen, somit bleibt der Dienst nach Vorschrift meist rechtlich ohne Konsequenzen", weist Walentowski auf ein Problem der Arbeitgeber hin. Viele Firmen stellen Mitarbeiter deshalb nach einer Kündigung vom Dienst frei.

Weitere Informationen über Eigenkündigung und den Anspruch auf Arbeitslosengeld in so einem Fall finden Sie in einem Filmbeitrag bei der Deutschen Anwaltauskunft unter

www.anwaltauskunft.de/videos/beruf/eigenkuendigung-dienst-nach-vorschrift-bleibt-nach-kuendigung-meist-ohne-konsequenzen.

Das Onlinemagazin der Deutschen Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten sich zu informieren.

Weitere Informationen zum Arbeitsrecht:
www.anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 65/14 vom 2. Dezember 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2014