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ARBEITSRECHT/166: Homeoffice - Was ist rechtlich zu beachten? (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 10. März 2014

Ressort: Ratgeber/Service/Arbeitsrecht

Homeoffice: Was ist rechtlich zu beachten?



Berlin (DAV). Das Arbeiten zu Hause verspricht viele Freiheiten. Daher sind nicht nur Selbstständige gern im Homeoffice tätig, sondern auch abhängig Beschäftigte. Einen Rechtsanspruch auf Homeoffice haben Arbeitnehmer aber nicht. Das müssen sie mit ihrem Arbeitgeber aushandeln - ebenso wie beispielsweise Fragen zur finanziellen Beteiligung des Chefs an den Kosten des Homeoffice. Arbeitnehmer sind übrigens auch beim Homeoffice unfallversichert, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit.

Arbeitet jemand in einem für Homeoffice geeigneten Beruf und möchte seine Aufgaben lieber daheim erledigen statt im Unternehmen, muss er das mit seinem Chef aushandeln. "Einen Anspruch auf Homeoffice hat ein Arbeitnehmer nicht", erklärt der Rechtsanwalt Michael Eckert, Mitglied im Vorstand und in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Signalisiert der Chef sein Okay zum Homeoffice, sollten der Arbeitnehmer und sein Chef alle wichtigen Fragen entweder im Arbeitsvertrag oder in einer Homeoffice-Vereinbarung regeln.

Beteiligt sich der Chef an Kosten des Homeoffice?

Regeln müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Beispiel, in welcher Höhe sich der Chef an den Kosten für das heimische Büro beteiligt, etwa an der Miete. "Meistens zahlt der Chef dem Arbeitnehmer eine monatliche Pauschale, die alle Kosten abdeckt", sagt der Arbeitsrechtsexperte Michael Eckert. "Dabei handelt es sich in der Regel um einen Auslagenersatz."

Unfallschutz beim Arbeiten zu Hause

Wie das heimische Büro aussieht, darf ein Arbeitgeber übrigens nicht kontrollieren, denn er darf die Wohnung seines Mitarbeiters nicht ohne Weiteres betreten. Das bedeutet allerdings auch, dass der Arbeitgeber nicht über den Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers wachen kann. "Zu Hause hat der Arbeitgeber überhaupt keine Einflussmöglichkeit. Deshalb muss der Arbeitnehmer zum Beispiel selbst dafür sorgen, seinen Monitor so aufzustellen, dass die Sonne ihn nicht anstrahlt und den Augen schadet", erklärt Eckert.

Dennoch ist ein Mitarbeiter beim Thema Gesundheit und Homeoffice nicht ganz auf sich allein gestellt. Rutscht er während der Arbeitszeit nämlich zum Beispiel auf dem Weg zur Kaffeemaschine in der Küche aus, handelt es sich dabei um einen Arbeitsunfall. Dafür kommt wie bei einem Mitarbeiter im Unternehmen die Unfallversicherung des Arbeitgebers auf.


Lesen Sie mehr:
http://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/379/homeoffice-was-ist-rechtlich-zu-beachten/

Die Deutsche Anwaltauskunft ist ein Service des Deutschen Anwaltvereins:
www.anwaltauskunft.de.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 14/14 vom 10. März 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. März 2014