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MEINUNG/102: Corona - Mietzahlungspflicht für Gewerbekaltmieten aussetzen (UnternehmensGrün)


UnternehmensGrün e.V. - Pressemitteilung vom 20. März 2020

Corona: Mietzahlungspflicht für Gewerbekaltmieten aussetzen


Berlin - Angesichts der Umsatzausfälle bei Millionen Kleinstunternehmen wie Textil- und Nonfoodhändlern, Restaurants und Freiberuflern fordert der Bundesverband UnternehmensGrün den Gesetzgeber auf, die Mietzahlungspflicht für Gewerbemieten mit Blick auf die Kaltmiete für die Monate April und Mai 2020 auszusetzen. Darüber hinaus ruft der Verband die Eigentümer von Gewerberäumen auf, die Mieten auszusetzen oder deutlich zu kürzen.

"Millionen von Selbstständigen und Kleinstunternehmen brechen gerade die Einnahmen weg - während die Mietkosten konstant bleiben. Wir rufen daher die Eigentümer von Gewerberäumen auf, die Mieten auszusetzen oder deutlich zu kürzen" appelliert Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Verbandes UnternehmensGrün. Der Bundesverband nimmt darüber hinaus die Mietzahlungspflicht in den Blick: "Wir fordern den Gesetzgeber auf, die Mietzahlungspflicht für Gewerbemieten mit Blick auf die Kaltmiete für die Monate April und Mai 2020 auszusetzen", erläutert UnternehmensGrün-Vorstand Klaus Stähle, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Sozialbindung des Eigentums

"Wir haben die Sozialbindung des Eigentums", so Stähle weiter. Nicht jedem notleidendem Gewerbemieter wird es mit Verweis auf § 313 BGB, dem Wegfall der Geschäftsgrundlage mit der Folge der Anpassung der Mietzahlung gelingen, die Mietzahlungen ohne Rechtsstreit aussetzen zu können. Der Bundesgesetzgeber ist daher gefordert, die Lasten so zu verteilen, dass die Wirtschaft auch nach der Corona-Krise durchstarten kann. Die Abwägung zwischen einer Vielzahl von Insolvenzen und dem Ausfall der Mietzahlung auf Eigentümerseite kann bei verfassungsgemäßer Abwägung nur zu einer pauschalierten Aussetzung der Mietzahlungsverpflichtung führen.

"Das wäre eine radikale, aber zugleich auch verhältnismäßige Maßnahme. Sie enteignet nicht, ist auch nicht enteignungsgleich, sondern sichert dem Vermieter den Ertrag durch den Erhalt seines Gewerbemieters, dem hierdurch Luft zur Disposition in Zeiten der Corona-Krise verschafft wird", ist UnternehmensGrün-Vorstand Stähle überzeugt.

"Viele kleine Unternehmen und Selbstständige haben kaum Rücklagen und können schon nach einem Monat Arbeitsausfall in Zahlungsschwierigkeiten geraten", weiß Geschäftsführerin Reuter. "Am Ende sitzen Mieter und Vermieter im selben Boot. Von Kündigungen wegen Mietausfall haben auch die Vermieter nichts. Durch die Corona-Krise wird es in den nächsten Monaten nicht leicht, neue Mieter_innen für leerstehende Räume zu finden - auch in den Großstädten nicht", betont Reuter.

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Quelle:
UnternehmensGrün e. V.
Bundesverband der grünen Wirtschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2020

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