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MELDUNG/1410: Tabakwirtschaftliches Fachgespräch (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Pressemitteilung Nr. 47 vom 25. November 2010

Tabakwirtschaftliches Fachgespräch


Auf Einladung des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium der Finanzen Hartmut Koschyk wurde am 24. November 2010 in Berlin ein Fachgespräch zu tabakwirtschaftlichen Themen zwischen Bundesregierung, Industrie und Handel geführt. Das Gespräch diente als Plattform für einen allgemeinen Gedankenaustausch. Dabei ging es schwerpunktmäßig um die Identifizierung möglicher Ansatzpunkte zur weiteren Verbesserung der Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakprodukten.

Von Seiten der Bundesregierung nahmen außer dem Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen, die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (Bundesministerium für Gesundheit), die Parlamentarischen Staatssekretäre Dr.Ole Schröder (Bundesministerium des Innern) und Ernst Burgbacher (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) sowie Vertreter des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend teil.

Der illegale Handel mit Tabakprodukten führt zu erheblichen Ausfällen bei den Einnahmen aus der Tabaksteuer. Insbesondere der illegale Zigarettenhandel ist geprägt von Strukturen der organisierten Kriminalität.

Es konnte festgehalten werden, dass in der jüngsten Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen wurde, um die Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakprodukten zu verbessern.

Die Europäische Union, die Bundesrepublik Deutschland und andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben mit den vier größten Tabakkonzernen Philip Morris International, Japan Tobacco International, British American Tobacco und Imperial Tobacco Limited mehrjährige Vereinbarungen über ein wirksames System zur Bekämpfung von Zigarettenschmuggel und -fälschungen abgeschlossen. Im Rahmen der Vereinbarungen arbeiten die vier Konzerne mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten zusammen, um gegen den Zigarettenschmuggel und die Zigarettenfälschung vorzugehen.

Im Rahmen des Fünften Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen werden im privaten Reiseverkehr ab dem Jahr 2014 Mengenbeschränkungen für Zigaretten gegenüber den Republiken Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen und Rumänien eingeführt bis diese Länder das EU-Mindeststeuerniveau erreicht haben. Privatpersonen können danach maximal 300 Stück Zigaretten aus dem steuerrechtlich freien Verkehr dieser Mitgliedstaaten steuerfrei nach Deutschland mitführen.

Die Bundesregierung bringt sich aktiv in die Verhandlungen zum Protokoll über den unerlaubten Handel mit Tabakprodukten auf Ebene der Weltgesundheitsorganisation ein, dessen Ziel es ist, eine umfassende Überwachung der gesamten Lieferkette für bestimmte Tabakprodukte zu sichern.

Auch zukünftig sollen die bereits bestehenden Möglichkeiten um weitere sinnvolle Maßnahmen ergänzt werden.


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Quelle:
BMF-Pressemitteilung Nr. 47 vom 25.11.2010
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
buergerreferat@bmf.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. November 2010