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GEWERKSCHAFT/844: Wasser- und Schifffahrtsverwaltung - nur Tarifvertrag bietet Rechtssicherheit (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 12. Juli 2013

Umbau der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung: Nur ein Tarifvertrag bietet Beschäftigten tatsächlich Rechtssicherheit



Berlin, 12.07.2013 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) widerspricht entschieden der Darstellung von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, die bisherigen einseitigen Zusagen der Bundesregierung zum Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen böten den Beschäftigten in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung die nötige Rechtssicherheit. "Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut und aus guten Gründen grundgesetzlich garantiert", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Achim Meerkamp am Freitag.

"Wenn es der Bundesregierung mit ihren Zusagen wirklich ernst ist, kann sie diese sofort in einem Tarifvertrag mit ver.di verbindlich festschreiben. Die bisherigen einseitigen Ankündigungen des Verkehrsministers sind keineswegs rechtsverbindlich. Sie können jederzeit durch die jetzige oder eine neue Bundesregierung zurückgezogen werden", betonte Meerkamp. "Tatsächliche Rechtssicherheit bietet nur ein Tarifvertrag, der für beide Seiten und damit auch für eine künftige Bundesregierung bindend ist. Selbst wenn er von einer Seite zu einem gemeinsam vereinbarten Kündigungstermin gekündigt würde, würden die getroffenen Regelungen für ver.di-Mitglieder dauerhaft nachwirken", unterstrich Meerkamp. Dies wüssten auch die betroffenen Beschäftigten in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und hätten deshalb mit ihren Streiks in den vergangenen Tagen sehr deutlich gemacht, dass es für sie keine Lösung ohne einen Tarifvertrag gibt.

Es sei zudem völlig unverständlich, dass die amtierende Bundesregierung einen entsprechenden Tarifvertrag zur Umsetzung der Bundeswehrreform mit ver.di abgeschlossen habe, diesen Tarifvertrag aber den Beschäftigten im Bereich des Bundesverkehrsministeriums und der nachgeordneten Bereiche verweigere. "Nachdem wir die Bundesregierung bereits am 6. November 2012 zu diesen Tarifverhandlungen aufgefordert haben, wäre es jetzt dringend an der Zeit, dass der Bundesverkehrsminister schnellstmöglich an den Verhandlungstisch zurückkehrt", sagte Meerkamp.

ver.di fordert für die Beschäftigten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sowie Beschäftigte der weiteren Behörden des Bundesverkehrsministeriums den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen sowie den Ausschluss betriebsbedingter Versetzungen zur Absicherung im Rahmen des vom Ministerium bereits begonnenen Umbaus ihrer Einrichtungen und Behörden. Bei diesem Komplettumbau sollen nach Plänen des Bundes bis zu einem Viertel der rund 12.000 Arbeitsplätze wegfallen.

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Quelle:
Presseinformation vom 12.07.2013
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juli 2013