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GEWERKSCHAFT/612: Gewerkschaften und Genossenschaften - Versuch einer Positionsbestimmung (spw)


spw - Ausgabe 1/2012 - Heft 188
Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft

Gewerkschaften und Genossenschaften: Versuch einer Positionsbestimmung

Von Walter Vogt



Gewerkschaften begegnen Genossenschaften skeptisch. Das verwundert, sind doch die deutschen Genossenschaften Arbeitgeber für 862.500 Menschen, und konnten sie in der Finanz- und Wirtschaftskrise ihre stabilisierende Rolle sichtbar unter Beweis stellen.(1)


Historie

Kennzeichnend für die Rechtsform der Genossenschaft(2) ist die Hilfe zur Selbsthilfe, der Zusammenschluss von Personen, um gemeinsam Aufgaben zu übernehmen, die der Einzelne für sich nicht bewirken kann. Entscheidend für die genossenschaftliche Entwicklung in Deutschland vor über 150 Jahren war, dass der Selbsthilfegedanke von verantwortungsbewussten Personen(3) aufgegriffen, und stetig weiterverfolgt wurde. Wichtig war aber auch, dass sich in der Rechtsform die Ideale einer klassenbewussten Arbeiterschaft wiederfanden. Gleichberechtigung, Mitspracherechte und Solidarität waren in Zeiten der Industriellen Revolution oft die Alternative zur hierarchisch und kapitalistisch dominierten Ordnung. So erstaunt nicht, dass die Frühphase der Arbeiterbewegung durch einen Dreiklang Partei, Gewerkschaft und Genossenschaft geprägt war.(4)

Anfang des 20. Jahrhunderts entstanden zunehmend Genossenschaften, meist auf dem Konsum- und Wohnungssektor, die halfen, die Not der Arbeiter zu lindern. Ihre Mitgliederzahlen stiegen rasch, und auch eine Annäherung an Gewerkschaften und Sozialdemokratie konnte erreicht werden. Gerade Konsumgenossenschaften boten Gewerkschaftsmitgliedern eine Beschäftigung, wenn diese durch ihre gewerkschaftlichen oder politischen Aktivitäten missliebig geworden sind.(5) Die Gründung von Wohnungsgenossenschaften nahm ihren Anfang oft in der spontanen Selbsthilfe von Arbeitslosen. Theoretische Programme der Gewerkschaften gab es zunächst nicht. Auch scheiterten viele dieser Genossenschaften wegen ihrer mangelnden Kapitalausstattung wieder. Eine Möglichkeit des Auffangens stellte, jedoch unter Verlust der genossenschaftlichen Rechtsform, die 'Bauhüttenbewegung' dar. Gesellschafter waren Gewerkschaften, Kommunen und andere Genossenschaften.(6) 1922 wurde der 'Deutsche Baugewerkschaftsbund' gegründet, um zwei Jahre später mit der Gründung der 'Deutsche Wohnungsfürsorge AG' durch den Baugewerkschaftsbund und den Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund die Weichen zu einem gewerkschaftseigenen, gemeinwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen zu stellen.(7) Nach dem zweiten Weltkrieg wurden auf Beschluss des DGB-Bundesvorstands 1954 alle Vermögensreste der wohnungswirtschaftlichen Beteiligung unter dem Dach der 'Neuen Heimat' zusammengefasst.(8) Fakt ist: Die wohnungswirtschaftliche Betätigung der Gewerkschaften in genossenschaftlicher Ausprägung endete bereits in Zeiten der Weimarer Republik!

Im Konsumbereich zeigte sich das gewerkschaftliche Engagement nach dem zweiten Weltkrieg zunächst in der Gründung einer Reihe von Gemeinwirtschaftsbanken.(9) Die Bank für Gemeinwirtschaft (BfG) war 1958‍ ‍das Produkt eines Zusammenschlusses von sechs dieser Gemeinwirtschaftsbanken.(10) Die schwindende Macht der Konsumgenossenschaften und ihre Verlagerung auf die Gewerkschaften Anfang der 70er Jahre bewirkte, dass die BfG sukzessive von den Gewerkschaften kontrolliert wurde. Indes blieb sie weiter Finanzier der Konsumgenossenschaften mit der Folge, dass diese ihrerseits weiter in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten. Es setzte sich die vermeintliche Überzeugung durch, dass die Rechtsform der Genossenschaft fortan nicht mehr geeignet sei, und Konsumgenossenschaften eher als Aktiengesellschaften (AG) zusammen zu fassen seien. Der faktische Zusammenbruch der co op AG zeigte später drastisch, dass es gerade nicht möglich ist, aus angeschlagenen Genossenschaften gesunde AGs zu machen.(11)

Richtig ist, dass Wurzeln der 'Gemeinwirtschaft' in der genossenschaftlichen Selbsthilfe liegen. Doch sind diese längst gelöst, als die Selbsthilfe überlagert wurde von weiteren, höheren Interessen im Rahmen der Gemeinwohlökonomie.(12) Spätestens nach diesen Erfahrungen begegnen Gewerkschaften den Genossenschaften mit Skepsis. Dennoch: Die Chancen einer Annäherung stehen gerade aktuell gut.


Neue gewerkschaftliche Ansatzpunkte

Gerade auf der demokratischen Struktur der Genossenschaft lassen sich eine Reihe neuer gewerkschaftlicher Handlungsfelder aufbauen. Primär ist dabei die Sicherung von Arbeit und Beschäftigung zu nennen.

In Unternehmenskrisen, und auch im Zuge von Regelungen zur langfristigen Unternehmensnachfolge dürfen Ansätze für einen Zusammenschluss der Belegschaft mittels einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung in genossenschaftlicher Ausprägung nicht länger unberücksichtigt bleiben. So kann kollektives Know How gesichert werden, und, da solche Prozesse beteiligungsgsorientiert ablaufen, können Gewerkschaften immer auch ein Potential an neuen Mitgliedern ansprechen.

Genossenschaften tragen seit jeher dazu bei, lokale Arbeitsplätze zu sichern. Ihre regionale Verwurzelung stellt ein Gegengewicht zur Entvölkerung ländlicher Gebiete dar und fördert so die Entwicklung strukturschwacher Regionen. Ein solides Geschäftsmodell schützt die Mitglieder auch in Krisenzeiten.(13) Warum tun sich Gewerkschaften aber schwer mit Betriebsübernahmen, dazu noch in genossenschaftlicher Form? Es sind wohl zwei Hauptgefahren:

Erstens, das mögliche Scheitern der Selbsthilfe und das damit verbundene vergebliche Binden von Ressourcen. Zweitens genau das Gegenteil, also der Erfolg der Kooperative, einhergehend mit Abwanderung der Belegschaft, deren Tragen von unternehmerischer Verantwortung und damit der Verringerung des gewerkschaftlichen Vertretungspotentials(14), konkret: Betriebsräte und Gewerkschaften könnten überflüssig und Tarifstandards unterlaufen werden - mit der Gefahr weiterer Abwärtsspiralen. Trotzdem: In Zeiten, wo die Gewerkschaften mittels betrieblicher Bündnisse von Flächenverträgen abweichen, (die damit verbundenen Wettbewerbswirkungen aber genau prüfen), scheinen diese Ängste überholt. Abgesehen davon, dass die vollständige Übernahme kaum erreicht wird, gelten für Genossenschaften mit dem Betriebsverfassungsgesetz und den Gesetzen zur Unternehmensmitbestimmung die gleichen mitbestimmungsrechtlichen Grundlagen. Auch Arbeitnehmervertretungen sind weiter notwendig - wenn auch mit neuen Herausforderungen, da sich, wie bei allen Kapitalbeteiligungsmodellen, das klassische Rollenverständnis der Mitbestimmung verändert. Umso wichtiger ist es, das sich Gewerkschaften koordinierend in Belegschaftsinitiativen einbringen, Anregungen geben, Netzwerke aufbauen und letztlich den Prozess stetig unter der Prämisse des Erhalts von Standort und Beschäftigung absichern. Gewerkschaften können gerade heute andere, neue betriebliche Strukturen entwickeln und fördern. Und da sei auch auf die Rechtsform Genossenschaft verwiesen. Allerdings: Auch Genossenschaften müssen sich am Markt behaupten, allein die Rechtsform schafft keine nachhaltigen Arbeitsplätze! Doch im Gegensatz zu anderen Unternehmen bemisst sich bei ihr der Erfolg nicht primär an der erzielten Kapitalrendite, sondern vielmehr in der Erfüllung ihres jeweiligen Förderzwecks.

Daher ist auch außerhalb der betrieblichen Ebene eine Unterstützung der Rechtsform gerade für jene Personengruppen einzufordern, die kaum einen Zugang zum Arbeitsmarkt finden. In der Genossenschaft kann es gelingen, sie wirksam zurück in Arbeit und Gesellschaft zu integrieren, indem ihnen Know How vermittelt und Verantwortung übertragen wird(15). Hier können sich Gewerkschaften aktiv einbringen.

Ferner ist die Frage nach umfassender Demokratisierung der Wirtschaft und ihrer ökologischen Ausrichtung ein aktuelles Themenfeld:(16) Genossenschaften zeigen ihre Stärken gerade dort, wo gesellschaftliche Interessen gestützt werden. Allein der Demografie geschuldet nimmt der Sektor der sozialen Dienstleistungen einen breiten Raum für neue Handlungsfelder ein. Sie liegen da, wo sich der Staat aufgrund rückläufiger Verteilungsspielräume bei steigenden Bedarfen sozialer Absicherung und Erhaltung öffentlicher Infrastruktur zurückzieht, und wo soziale Erfordernisse unberücksichtigt bleiben.

Auf der kommunalen Ebene kann die Genossenschaft (ohne den Staat aus seiner Verantwortung zu entlassen!) Träger speziell von kulturellen Leistungen sein; als soziale Alternative zur Privatisierung und Veräußerung des "Tafelsilbers" kann sie ein Modell sein, staatliche Leistungen für breite Schichten der Bevölkerung zu sichern. Schon im Vorfeld sind konkrete nutzerorientierte Lösungen zu eruieren und ihre finanzielle und technische Praktikabilität auszuloten. Im Verbund mit anderen gesellschaftlichen Gruppen können Gewerkschaften helfen, die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen abzusichern und auszubauen. Sie können Druck entfalten, indem sie kommunale genossenschaftliche Modelle aktiv unterstützen und 'promoten'.

In jüngerer Zeit zeigen Genossenschaftsneugründungen im Bereich autark agierender Energieerzeugung und -vermarktung stark aufstrebende Tendenz. Auf traditionell eher oligopolistisch geprägten Märkten entstehen Photovoltaikanlagen, Wind- und Heizkraftwerke, Bioenergiedörfer - nicht nur in staatlich geförderten Modellprojekten, sondern zunehmend aus Bürgerinitiativen heraus. Sie stellen konkrete Beispiele für einen sozial-ökologischen Umbau dar. Dass gewerkschaftliche Aktivitäten aus individuellem Engagement hervorgehen, und dabei nicht nur auf Sicherung der Beschäftigung beschränkt sein müssen, zeigt die 'Volkswagen Belegschaftsgenossenschaft für regenerative Energien am Standort Emden eG', einem Solarkraftwerk in Mitarbeiterhand, das auf die Initiative eines IG Metall-Betriebsrats zurückgeht und mittlerweile soviel Strom liefert, um 70 Dreipersonenhaushalte ein Jahr lang zu versorgen.(17) Das Beispiel zeigt: Die Gewerkschaft gibt es nicht. Konkretes genossenschaftliches Handeln ist abhängig von unterschiedlichen Motiven, Bedürfnissen - und dem individuellen Leidensdruck! Gewerkschafter können folglich für den Genossenschaftsgedanken aktiv eintreten, Potentiale aufzeigen und fördern, und so aktiv zur Verbreiterung der genossenschaftlichen Werte in der Gesellschaft beitragen.


Fazit

Die Aufgabe für Gewerkschaften sollte also lauten: In den politischen Arenen im Zuge einer wirtschaftsdemokratischeren Ausrichtung nach der Krise Genossenschaften als eine mögliche Alternative positiv herausstellen und ihre Weiterentwicklung aktiv fördern. Parallel bei betrieblichen Umstrukturierungen Genossenschaftsmodelle aufzeigen und vertreten. Konkrete gewerkschaftliche Ansätze können sein:(18)

• Verstetigung der Diskussion um Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. Sie darf nicht auf Krisenzeiten beschränkt bleiben!

• Verbreiterung genossenschaftlicher Formen unter den Mitgliedern und Aufzeigen von Best-Practice-Beispielen und sie bei den externen Beratern als mögliche Zielvorstellung einer Belegschaftsinitiative thematisieren, denn: Genossenschaftslösungen scheiden heute auch mangels Bekanntheit von vornherein aus.(19)

• Erörterung neuer genossenschaftlicher Ansätze in den
politischen Arenen.

• Einbringen eigener Vorstellungen, und - im Dialog mit den genossenschaftlichen Vertretern - Werben für mehr Chancengleichheit der Rechtsform.(20)

Die Zeit ist reif für eine Rückbesinnung! Die Genossenschaft steht für eine andere Form des Wirtschaftens. Damit ist sie auch eine ordnungspolitische Alternative zur Eindämmung des Finanzkapitalismus. Ein Fundament für eine krisenresistentere Unternehmenslandschaft ist sie allemal. Doch um sich noch sichtbarer entfalten zu können, braucht sie Fürsprecher. Gewerkschaften mit ihrem Mitgliederpotenzial können gerade aktuell, wo die Vereinten Nationen das Jahr 2012 zum 'Internationalen Jahr der Genossenschaften' deklariert haben - und damit die herausragende Bedeutung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung würdigen - eine wichtige Rolle einnehmen.

Walter Vogt
ist politischer Sekretär im FB Betriebs- und Branchenpolitik beim Vorstand der IG Metall.


ANMERKUNGEN

(1)‍ ‍Vgl. Stappel, Michael: Die deutschen Genossenschaften 2011, Wiesbaden (2011), St. 8-9.

(2)‍ ‍Der besseren Lesbarkeit halber ist immer die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) gemeint.

(3)‍ ‍Hier sind insbesondere zu nennen Hermann Schulze-Delitzsch (1808-1883), Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818-1888), Viktor Aimé Huber (1800-1869), Eduard Pfeiffer (1835-1921) und Heinrich Kaufmann (1864-1928).

(4)‍ ‍Vgl. Klemisch, Herbert / Flieger, Burghard [Potenziale, 2007]: Genossenschaften und ihre Potenziale für Innovation, Partizipation und Beschäftigung, KNi Bericht 01/07, Köln (2007), St. 36.

(5)‍ ‍Vgl. dazu die Rolle der 'Hamburger Richtung' bei Bösche, Burchard: in: ZdK (Hrsg.): Kurze Geschichte der Konsumgenossenschaften unter
http://www.zdk-hamburg.de/documents/Kurze_Geschichte.pdf,
Hamburg (o. J.), St. 5 (aufgerufen am 23.01.2011).

(6)‍ ‍Vgl. umfassend Mersmann, Arno/Novy, Klaus: Gewerkschaften, Genossenschaften, Gemeinwirtschaft: Hat eine Ökonomie der Solidarität eine Chance? Frankfurt/M. (1991),St. 56-72.

(7)‍ ‍Anm.: Im Verbund entstanden mit der 'Volksfürsorge' oder der 'Arbeiterbank' weitere Unternehmen zur Finanzierung der wohnungswirtschaftlichen Aktivitäten.

(8)‍ ‍Vgl. Bierbaum, Heinz/Riege, Marlo: [Selbsthilfe, 1989]: Selbsthilfe, Genossenschaften, Vergesellschaftung, Hamburg (1989), St. 65-67.

(9)‍ ‍Anm.: mit dem Ziel, die von den Nationalsozialisten verbotenen Spareinrichtungen der Konsumgenossenschaften zu ersetzen, um diesen damit wieder eine günstige Kapitalbeschaffung zu ermöglichen.

(10)‍ ‍Vgl. Bösche, Burchard/Korf, Jan-Frederik in ZdK (Hrsg.) in: Chronik der deutschen Konsumgenossenschaften unter
http://www.zdk-hamburg.de/download/Chronik_ZdK.pdf,
Hamburg (2003) St. 37 (aufgerufen am 23.01.2012).

(11)‍ ‍Vgl. ZdK (Hrsg.) [Kurze Geschichte Konsumgenossenschaften, o. J.]: a.a.O. St. 8.

(12)‍ ‍Vgl. Bierbaum, Heinz/Riege, Marlo [Selbsthilfe,1989]: a.a.O. (8) St. 22.

(13)‍ ‍Vgl. Vogt, Walter [Sozialromantik, 2010]: Genossenschaften - Sozialromantik oder reale Alternative zum Finanzkapitalismus, in: spw 5/2010, St. 47-53 (51), Dortmund (2010).

(14)‍ ‍Vgl. Klemisch, Herbert/Flieger, Burghard [Potenziale, 2007]: a.a.O., St. 39.

(15)‍ ‍z. B. im Rahmen von Stadtteil- oder Arbeitslosengenossenschaften mit der Übernahme von handwerklichen Tätigkeiten, Umzugsservice oder Instandhaltungsleistungen.

(16)‍ ‍Zu den Möglichkeiten im sozialen und ökologischen Bereich vgl. auch Vogt, Walter [Wir eG, 2011]: Wir eG statt Ich AG, in: FES (Hrsg.) WISO direkt, Mai 2011, Bonn (2011).

(17)‍ ‍Vgl. Agentur für Erneuerbare Energien e. V. / DGRV: Energiegenossenschaften, Berlin (2011), St. 34-37.

(18)‍ ‍Vgl. Vogt, Walter [Genossenschaften, 2011]: Genossenschaften - eine andere Form des Wirtschaftens, in Parlamentarische Linke in der SPD-Bundestagsfraktion (Hrsg.) DOKUMENTE unter
www.parlamentarische-linke.de/fileadmin/Texte/ 2011/Reader_Genossenschaften_final.pdf
(aufgerufen am 23.01.2012), Berlin (2011), St. 92-93.

(19)‍ ‍Herauszuheben ist hier das Beratungsangebot der Task-Force Krisenintervention der IG Metall unter
http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/internet/style.xsl/krisenintervention-was-ist-das-2501.htm
(aufgerufen am 25.01.2012), über welches auch schon Belegschaftsinitiativen finanziert werden konnten, die Genossenschaft aber bislang keine Rolle spielte.

(20)‍ ‍Zur Diskriminierung der Genossenschaft gegenüber anderen Rechtsformen vgl. Vogt, Walter [Genossenschaften, 2011]: a.a.O.(18) St. 75 ff.

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Quelle:
spw - Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft
Ausgabe 1/2012, Heft 188, Seite 44-47
mit freundlicher Genehmigung der HerausgeberInnen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. April 2012