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GEWERKSCHAFT/520: Tarifabschluss für Filmschaffende erzielt (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 22. November 2011

Tarifabschluss für Filmschaffende erzielt: 8 Prozent Gagensteigerung über 2 Jahre


Berlin, 22.11.2011 - In der dritten Verhandlungsrunde zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Produzentenallianz ist für die rund 10.000 Film- und Fernsehschaffenden, die auf Produktionsdauer beschäftigt sind, ein Tarifergebnis erreicht worden. Das Ergebnis sieht insgesamt Tarifsteigerungen von durchschnittlich 8 Prozent über eine Laufzeit von zwei Jahren vor. Die Erhöhung der Wochengagen von 35 Euro ab Juli 2012 und 10 Euro ab Januar 2013 als Sockelbeträge und 2 Prozent ab Januar 2013 bedeutet eine Tarifsteigerung von durchschnittlich knapp 4 Prozent pro Jahr. Der Manteltarifvertrag gilt unverändert bis Ende 2013.

"Wir haben den Wunsch der Filmschaffenden nach kräftigen Gagensteigerungen durchgesetzt. Die Arbeit in der Filmbranche ist von vielen Widrigkeiten im Bereich der Sozialversicherung, der Arbeitsbedingungen am Set und natürlich auch beim Einkommen geprägt. Durch die Schaffung von Zeitkonten, einer Grenze für die Maximalarbeitszeit in den vergangen Tarifabschlüssen und nun zügig verhandelter Gagensteigerungen von 8 Prozent für die nächsten zwei Jahre schafft ver.di Zug um Zug deutliche Verbesserungen für Filmschaffende", erklärte der ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel.

Der Gewerkschafter begrüßte, dass durch die Erhöhung um Sockelbeträge von 45 Euro pro Woche in zwei Stufen niedrigere Gagengruppen beispielsweise in Assistenten-Tätigkeiten überproportional angehoben werden. Nicht zufriedenstellend bleibe der steigende Druck auf Produzenten und Beschäftigte in der Filmwirtschaft. Denn dieser Druck führe zu kürzeren Produktionszeiten unter verschärften Arbeitsbedingungen. Zudem dränge eine unangemessene Sozialgesetzgebung Filmschaffende zwischen Filmprojekten ins soziale Aus, weil ihren Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung oftmals kein Anspruch auf ALG I folge, betonte Matthias von Fintel.

Der Gagentarif gilt für Filmschaffende, die im Drehteam und dabei meist wenige Wochen als Kamera- oder Tonleute, im Produktions- und Regiestab oder bei Szenen, Masken- oder Kostümbild bzw. in der Postproduktion als Filmeditoren an der Herstellung von Kinofilmen oder Spielfilmen und Serien für das Fernsehen mitwirken. Filmschaffende haben durch die extreme Kurzzeitbeschäftigung von wenigen Wochen pro Film und wenigen Filmen im Jahr ein besonders hohes Beschäftigungsrisiko und müssen gleichzeitig als Spezialisten qualifiziert bleiben. Darüber hinaus müssen sie sehr flexibel bundesweit und oft kurzfristig für angebotene Projekte zur Verfügung stehen.

Für die Schauspielerinnen und Schauspieler steht ver.di zusammen mit dem Schauspielverband BFFS in laufenden Verhandlungen zu einem erstmaligen Tarifabschluss für Schauspielgagen.


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Quelle:
Presseinformation vom 22.11.2011
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christiane Scheller - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2011