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GEWERKSCHAFT/1938: Tarifvertragliche Regelungen zu Kurzarbeit im öffentlichen Dienst (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 25. März 2020

ver.di und kommunale Arbeitgeber wollen tarifvertragliche Regelungen zu Kurzarbeit im öffentlichen Dienst vereinbaren


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wird mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in Verhandlungen zu einem Tarifvertrag Kurzarbeit für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eintreten. Das hat die ver.di-Bundestarifkommission heute (25. März 2020) beschlossen.

"Angesichts der aktuellen durch das Corona-Virus ausgelösten Krise besteht auch für den öffentlichen Dienst und öffentliche Unternehmen Handlungsbedarf", betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke: "Dort, wo das notwendig ist, soll Kurzarbeit möglich sein - ver.di will Beschäftigung sichern und Einkommen erhalten."

Dazu müssten jetzt Regelungen vereinbart werden, um einerseits die öffentliche Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und andererseits die Beschäftigten tarifvertraglich abzusichern.

Da in den Regelungen des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes derzeit keine Vereinbarungen über Kurzarbeit enthalten seien, müssten diese kurzfristig verhandelt werden. Ziel müsse es sein, einen zeitlich befristeten Tarifvertrag zur Krisenbewältigung abzuschließen, um unter anderem einen Arbeitgeberzuschuss zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes zu vereinbaren, der reale Entgeltausfälle weitestgehend abmildert oder gar komplett beseitigt. Zudem müssten auch betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden, sagte Werneke: "Die Beschäftigten brauchen in der Krise mehr denn je Sicherheit und Zuverlässigkeit."

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Quelle:
Presseinformation vom 25.03.2020
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2020

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