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GEWERKSCHAFT/1003: Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn stabilisiert Tarifsystem (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 5. Juni 2014

Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn stabilisiert Tarifsystem - Geplante Schlupflöcher müssen geschlossen werden



Berlin, 05.06.2014 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die geplante Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015. "Das Gesetzespaket zum Mindestlohn stabilisiert das Tarifsystem", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske aus Anlass der ersten Lesung des Entwurfs im Deutschen Bundestag. "Vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn profitieren mehr als fünf Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die derzeit noch weniger als 8,50 Euro pro Stunde erhalten und wirkt insbesondere auch der Lohndiskriminierung von Frauen entgegen."

Darüber hinaus enthalte der Gesetzentwurf weitere wichtige Schritte zur Stärkung der Tarifautonomie. Durch die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen erhielten mehr Beschäftigte den Schutz tariflich gesicherter Einkommen und Arbeitsbedingungen, gleichzeitig sorge dies für fairen Wettbewerb in den Branchen. Die Öffnung des Arbeitnehmerentsendegesetzes für alle Branchen stelle zudem sicher, dass auch ausländische Arbeitskräfte in Deutschland vor Lohndumping geschützt würden.

Durchlöchert werde der gute Ansatz allerdings durch die geplanten Ausnahmen für unter 18-Jährige und Langzeitarbeitslose. "Wir brauchen einen Mindestlohn ohne Ausnahmen und ohne Schlupflöcher", betonte Bsirske. "Langzeitarbeitslosigkeit lässt sich nicht mit Lohnsenkung bekämpfen. Durch die Hartz-Gesetze sind Langzeitarbeitslose bereits seit einem Jahrzehnt verpflichtet, Jobs bis an die Grenze zur Sittenwidrigkeit anzunehmen, ohne dass sich an ihrer schlechten Arbeitsmarktsituation etwas geändert hätte. Diese Menschen brauchen individuelle Hilfen, aber keine generelle Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn", unterstrich der ver.di-Vorsitzende.

Auch die Annahme, dass sich Jugendliche bisher durch höhere Branchen-Mindestlöhne oder höhere tarifliche Einstiegslöhne für Ungelernte von einer Ausbildung abhalten ließen, sei schlichtweg falsch. Wenn unter 18-Jährige vom Mindestlohn ausgenommen würden, drohe stattdessen die Verdrängung älterer Beschäftigter durch billigere jüngere Arbeitskräfte.

Ausdrücklich warnte Bsirske davor, der Forderung nach weiteren Ausnahmen nachzugeben. Insbesondere der Ruf des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) danach, Zeitungszustellerinnen und -zusteller generell vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen, sei heuchlerisch. ver.di habe dem BDZV ausdrücklich angeboten, die gesetzliche Möglichkeit einer tariflichen Übergangsfrist für die Zeitungszustellung zu nutzen und Tarifverhandlungen über einen Mindestlohn aufzunehmen. Dies sei für ver.di auch auf der vom BDZV geforderten Basis einer Stücklohnbezahlung möglich, weil es solche Tarifverträge bereits gebe. "Der BDZV hat das Angebot von Tarifverhandlungen abgelehnt und will damit Zeitungszustellerinnen und -zustellern dauerhaft den Mindeststandard des gesetzlichen Mindestlohns vorenthalten. Das ist nicht akzeptabel", sagte Bsirske.

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Quelle:
Presseinformation vom 05.06.2014
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2014