Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Pressemitteilung vom 22. Dezember 2017
Festlegung zu Verteilernetzausbaugebieten
Erster Schritt für gemeinsame Ausschreibungen für Windenergie- und
Solaranlagen
Die Bundesnetzagentur hat am 22. Dezember 2017 durch eine Festlegung Bestimmungen für die gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen im April 2018 getroffen.
In den gemeinsamen Ausschreibungen werden Anlagen, die in einem sogenannten Verteilernetzausbaugebiet errichtet werden sollen, mit einem Gebotsaufschlag belegt.
Zur Festlegung der Verteilernetzausbaugebiete wurde in allen Landkreisen der Ausbau im Verteilernetz durch Erneuerbare-Energien-Anlagen untersucht. Landkreise, in denen bereits im Verhältnis zur Last viele Erneuerbare-Energien-Anlagen errichtet worden sind, zählen zum Verteilernetzausbaugebiet. Die so ermittelten 98 Landkreise verteilen sich über das gesamte Bundesgebiet.
Der Gebotsaufschlag, die sogenannte Verteilernetzkomponente, wird vor der Ausschreibung für jedes Verteilernetzausbaugebiet für Windenergieanlagen und Solaranlagen getrennt berechnet. Mit dem Gebotsaufschlag sollen Kosten der Netz- und Systemintegration, die durch den Zubau neuer Windenergieanlagen und Solaranlagen in den Verteilernetzen entstehen, berücksichtigt werden.
Die Verteilernetzkomponente wird im Rahmen der Gebotsreihung zu dem Gebotswert addiert, nicht aber bei einer möglichen späteren Vergütung berücksichtigt.
Die Festlegung zu den Verteilernetzausbaugebieten und zur
Verteilernetzkomponente sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur
unter: www.bundesnetzagentur.de/gema veröffentlicht.
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Quelle:
Pressemitteilung vom 22.12.2017
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Dezember 2017
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