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ENERGIE/2241: Offshore-Netzentwicklungsplan 2025 bestätigt (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 28. November 2016

Offshore-Netzentwicklungsplan 2025 bestätigt

Homann: "Planungssicherheit für Windenergie auf See"


Die Bundesnetzagentur hat den Offshore-Netzentwicklungsplan 2025 bestätigt, der die Anbindungen von Winderzeugung auf der Nord- und Ostsee an das deutsche Übertragungsnetz regelt.


"Die Stromerzeugung aus Wind auf der Nord- und der Ostsee ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Der Offshore-Netzentwicklungsplan 2025 bildet eine verlässliche Grundlage für den weiteren Ausbau der Windenergie auf See und einen reibungslosen Übergang hin zur wettbewerblichen Ausschreibung neuer Projekte", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Der bestätigte Offshore-Netzentwicklungsplan umfasst vier Netzanbindungen für Offshore-Winderzeugung in der Nordsee und drei Netzanbindungen in der Ostsee. Diese dienen der Erschließung räumlich zusammenhängender Windparkgebiete auf See (sog. Cluster), die durch den Bundesfachplan Offshore des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie festgelegt wurden.

Der Offshore-Netzentwicklungsplan gibt die Reihenfolge der einzelnen Anbindungen sowie den Zeitpunkt ihrer Beauftragung und der geplanten Fertigstellung vor. Es handelt sich dabei um die Projekte NOR-3-3, NOR-1-1, NOR-7-1 und NOR-5-2 in der Nordsee sowie die Projekte OST-2-1, OST-2-2 und OST-2-3 in der Ostsee.


Netzentwicklungsplan berücksichtigt Windenergie-auf-See-Gesetz

Der Plan setzt auch die Vorgaben des sogenannten Windenergie-auf-See-Gesetzes zum Ausbaukorridor für Offshore-Windenergie in den Jahren 2021 bis 2025 um und sieht Anbindungen für bestehende Windparkprojekte vor, die an den Ausschreibungen für die Jahre 2021 bis 2025 teilnehmen.

Mit der Einführung der wettbewerblichen Ausschreibungen wird zwar grundsätzlich ein System etabliert, das eine staatliche Planung und Voruntersuchung von Flächen sowie eine Ausschreibung für diese voruntersuchten Flächen vorsieht (sog. Zielmodell). Da jedoch einige Windparkbetreiber bereits Investitionen in Offshore-Projekte insbesondere die Genehmigungsverfahren tätigten, ermöglicht das Gesetz für die Jahre 2021 bis 2025 grundsätzlich Ausschreibungen für planungsrechtlich fortgeschrittene Projekte (sog. Übergangssystem).


Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Bedarfsermittlung zum Ausbau der Offshore-Anbindungen ging mit einer achtwöchigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu den geplanten Maßnahmen einher. Im Rahmen dieser Konsultation gingen 156 Stellungnahmen ein, die in die Überprüfung durch die Bundesnetzagentur eingeflossen sind. Sämtliche Stellungnahmen wurden inhaltlich erfasst, ausgewertet und die Argumente bei der Entscheidungsfindung gewürdigt.


Die vollständigen Dokumente einschließlich der veröffentlichten Stellungnahmen und weitere Informationen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zum Netzausbau unter
www.netzausbau.de/bedarfsermittlung/2025/nep-ub/de.html zu finden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28.11.2016
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2016

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