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ENERGIE/2142: Pilotausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein voller Erfolg (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 13. Januar 2016

Gabriel: Pilotausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen waren ein voller Erfolg


Die erneuerbaren Energien sind längst keine Nischentechnologie mehr, sie werden erwachsen. Deshalb soll die Höhe ihrer Förderung künftig nicht mehr staatlich festgelegt, sondern wettbewerblich am Markt bestimmt werden. Der heute im Kabinett verabschiedete BMWi-Erfahrungsbericht zu den Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Jahr 2015 (PDF: 111 KB) zeigt, dass das Instrument der Ausschreibungen erfolgreich ist und gut funktioniert. Die Wettbewerbsintensität in allen drei Ausschreibungsrunden war hoch, das Preisniveau für die Förderung ist von Runde zu Runde gesunken, was nicht zuletzt für die Stromkunden eine gute Nachricht ist. Viele verschiedene Akteure haben sich beteiligt und auch kleine Bieter und Projekte haben Zuschläge erhalten. Der Erfahrungsbericht zeigt, dass das Instrument der Ausschreibungen gut funktioniert.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel hierzu: "Die Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen haben sehr gut funktioniert. Sie wurden von den Markteilnehmern gut angenommen. Der Erfahrungsbericht zeigt das. Wir wollen daher in einem zweiten Schritt mit dem EEG 2016 auch die Förderung für die anderen erneuerbaren Energien grundsätzlich auf Ausschreibungen umstellen. Die Erneuerbaren sind erwachsen geworden und bilden heute eine der tragenden Säulen unserer Stromversorgung. Mit dem EEG 2016 werden wir die Erneuerbaren noch besser in den Markt integrieren und sie planvoll ausbauen. So stellen wir auch in Zukunft die sehr hohe Versorgungssicherheit in Deutschland bei gleichzeitiger Kosteneffizienz und hoher Akteursvielfalt sicher."

Der Erfahrungsbericht bildet die Grundlage für den bereits im EEG 2014 angelegten Systemwechsel. So soll spätestens ab dem Jahr 2017 die Förderhöhe für Strom aus erneuerbaren Energien über Ausschreibungen wettbewerblich ermittelt werden.

Im Jahr 2015 fanden insgesamt drei Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen statt. Das Ausschreibungsverfahren wurde von den Akteuren gut angenommen und erscheint für große Solaranlagen gut geeignet. Alle drei Ausschreibungsrunden mit einem Volumen von insgesamt 500 Megawatt waren von einer hohen Wettbewerbsintensität gekennzeichnet. Die Gebotsmenge war jeweils deutlich überzeichnet. Das Preisniveau ist von Runde zu Runde gesunken (9,17 ct/kWh → 8,49 ct/kWh → 8,00 ct/kWh). Dies ist ein Indiz für die Effizienz des Ausschreibungsverfahrens. Der jeweilige Zuschlagswert lag deutlich unter dem jeweiligen Höchstpreis und in der Regel niedriger als die staatlich festgelegte Förderhöhe nach dem EEG 2014. Auch haben in allen Ausschreibungsrunden Bieter verschiedenster Rechtsformen teilgenommen. In der zweiten und dritten Runde haben auch kleinere Akteure Zuschläge erhalten.

Mit Blick auf die Erreichung der Ausbauziele können derzeit nur vorläufige Schlussfolgerungen gezogen werden, da diese maßgeblich von der tatsächlichen Realisierung der Anlagen abhängen. Die erfolgreichen Bieter haben für die Realisierung ihres Vorhabens bis zu 24 Monate Zeit, die Anlagen in Betrieb zu nehmen. Daher können endgültige Ergebnisse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen. In einer Umfrage der Bundesnetzagentur haben die Bieter aber bekräftigt, dass sie ihre Anlagen überwiegend innerhalb des ersten Jahres nach der Zuschlagserteilung errichten werden sollen.

Der Erfahrungsbericht zeigt, dass Ausschreibungen im Bereich erneuerbarer Energien funktionieren, wenn die Ausschreibungsregeln optimal auf die Charakteristik der teilnehmenden Branche und des Marktsegments angepasst werden. Eine einfache 1:1 Übertragung der Ausschreibungsregelung für Freiflächenanlagen auf andere erneuerbare Energien wird nicht empfohlen. Gleichwohl können aus den Erfahrungen mit dem Verfahren der Pilotausschreibung für PV-Freiflächenanlagen viele Elemente auch für andere Bereiche der erneuerbaren Energien genutzt werden.


Der Bericht ist abrufbar unter:
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/A/ausschreibungsbericht-nach-99-eeg-2014,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

Weitergehende Informationen zur aktuellen Energiepolitik finden Sie im alle 2 Wochen erscheinenden Newsletter "Energiewende direkt".

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 13. Januar 2016
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de facebook


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Januar 2016

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