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ENERGIE/2008: Rechtsgutachten zu Atomrückstellungen vorgelegt (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 20. März 2015

Rechtsgutachten zu Atomrückstellungen vorgelegt


Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien wurde vereinbart, mit den Energieversorgungsunternehmen, die Kernkraftwerke betreiben, Gespräche über die Realisierung ihrer rechtlichen Verpflichtungen zur Tragung der Kosten für den Rückbau ihrer Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle zu führen.

Um diese Gespräche vorzubereiten, hat die Bundesregierung ein umfassendes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Das Gutachten kann heruntergeladen werden unter:

http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/P-R/rechtsgutachten-rueckstellung-kernenergie,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 20. März 2015
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: http://www.bmwi.de facebook twitter google youtube
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2015

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