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ENERGIE/1741: Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung 2013 (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 30. Juli 2013

Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung 2013 veröffentlicht



Die Bundesnetzagentur hat heute die Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung 2013 zum Bundesbedarfsplan Übertragungsnetze veröffentlicht. In der Strategischen Umweltprüfung untersucht die Bundesnetzagentur die voraussichtlichen Auswirkungen des Bedarfs an Stromnetzausbau- und -verstärkungsmaßnahmen auf die Umwelt. Auf dieser Grundlage wird die Bundesnetzagentur - wie bereits im Vorjahr - den Umweltbericht erstellen.


Der Festlegung des Untersuchungsrahmens ging eine öffentliche Konsultation voraus, in der die Bundesnetzagentur 108 Stellungnahmen von Bundes- und Landesbehörden, Verbänden, Kommunen, Landkreisen sowie naturschutz- und umweltfachbezogenen Vereinigungen erhalten hat.

"Ich freue mich über die wertvollen Hinweise, die im Rahmen der Beteiligung bei uns eingegangen sind. Sie haben uns bei der kritischen Überprüfung des Untersuchungsrahmens sehr geholfen. Viele der Anregungen sind in die jetzt veröffentlichte Festlegung eingeflossen", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Festlegung sieht eine im Vergleich zum Vorjahr deutlich erweiterte Strategische Umweltprüfung vor. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass die Bundesnetzagentur dieses Jahr zum ersten Mal nicht nur die Vorhaben an Land, sondern auch die im Küstenmeer berücksichtigen wird.

Außerdem wird die Alternativenprüfung im Bereich des Festlands im Vergleich zum Vorjahr ausgeweitet. So wird der Netzentwicklungsbedarf der Szenarien A und C jeweils als Alternative zum Leitszenario B betrachtet. Zusätzlich werden die im Netzentwicklungsplan enthaltenen vorhabenbezogenen Alternativen geprüft. Im Vergleich zum Vorjahr wird zudem die Empfindlichkeit der Pflegezonen von Biosphärenreservaten nach oben korrigiert. Im Bereich des Küstenmeers werden alternative landseitige Netzverknüpfungspunkte der Anbindungsleitungen sowie unterschiedliche Übertragungstechnologien geprüft. So wird für den Bereich der Ostsee die Gleichstromtechnologie als alternatives Anbindungskonzept umweltfachlich betrachtet.

Das Energiewirtschaftsgesetz sieht vor, dass mindestens alle drei Jahre ein Bundesbedarfsplangesetz erlassen wird. Die Bundesnetzagentur prüft derzeit den Netzentwicklungsplan und den Offshore-Netzentwicklungsplan, die dem jeweiligen Bundesbedarfsplan zugrunde liegen. Dazu gehört neben der energiewirtschaftlichen Prüfung aller Maßnahmen der Netzentwicklungspläne laut Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung auch eine Untersuchung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen dieser Maßnahmen (die Strategische Umweltprüfung). Vor der Durchführung dieser Prüfung legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen fest. Im Anschluss wird zur Vorbereitung eines Bundesbedarfsplans ein Umweltbericht erstellt, der im Herbst 2013 öffentlich konsultiert wird.


Die Festlegung des Untersuchungsrahmens ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zum Netzausbau www.netzausbau.de veröffentlicht.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30.07.2013
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. August 2013