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ENERGIE/1451: Berücksichtigung legitimer Eigentumsrechte beim Netzausbau unverzichtbar (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 14. Juni 2011

Berücksichtigung legitimer Eigentumsrechte beim Netzausbau unverzichtbar

Agrarstrukturelle Belange nicht vernachlässigen


Anlässlich der 1. Lesung des Bundestages zum Gesetzentwurf des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes bekräftigt der Deutsche Bauernverband (DBV), dass auch die deutschen Bauern grundsätzlich positiv zur Neuausrichtung der Energiepolitik stehen. Die Land- und Forstwirtschaft kann einen spürbaren aber begrenzten Beitrag zur Energiewende leisten.

Der DBV fordert, dass bei dem beschleunigten Ausbau der Übertragungsnetze die agrarstrukturellen Belange und die Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer und -nutzer nicht unter den Tisch fallen dürfen. Für die Eigentümer und Nutzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen sei der Ausbau, insbesondere der Hochspannungsnetze, unvermeidbar mit gravierenden Beschränkungen der Nutzung und Entwicklung ihrer Flächen verbunden. Der beschleunigte Ausbau der Hochspannungsnetze bedürfe daher der Akzeptanz der unmittelbar Betroffenen. Der Bundestag sei deshalb gefordert, diese Akzeptanz durch Aufnahme einer Neuregelung angemessener Vergütungs- und Ausgleichsansprüche im Gesetz sicherzustellen. Es ist völlig unverständlich, warum den Kommunen zur Sicherung ihrer Akzeptanz hohe Ausgleichszahlungen zugebilligt werden sollen, während die unmittelbar in ihren Eigentumsrechten betroffenen Bauern und Waldbesitzer weiterhin nur nach Aufopferungsgrundsätzen entschädigt werden sollen. Den Eigentümern müssen wiederkehrende Vergütungen gewährt werden, die sich am Wert der einzuräumenden Nutzungsrechte für das Netzbetreiberunternehmen zu orientieren haben.

In den Abwägungsprozessen der Bundesfachplanung muss aus Sicht des landwirtschaftlichen Berufsstandes unbedingt auch die Berücksichtigung agrarstruktureller Belange stärker verankert werden. Mit den jetzigen Vorschlägen werde der Flächenverbrauch zusätzlich angeheizt. Einerseits werden Flächen für die Leitungen benötigt. Für den Eingriff in die Natur durch den Leitungsbau verlangt der Gesetzgeber zusätzlich einen naturschutzrechtlichen Ausgleich, für den wiederum landwirtschaftliche Flächen herangezogen werden. Die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich bei dem aus umweltpolitischen Gründen erforderlichen Netzausbau ist deshalb zu beenden.

Im Vergleich zu der im Gesetzentwurf vorgesehenen Einbeziehung anerkannter Naturschutzvereinigungen müssen aufgrund ihrer Betroffenheit außerdem die Organisationen des landwirtschaftlichen Berufsstandes frühzeitig und gleichberechtigt in die Bundesfachplanung der Trassenkorridore einbezogen werden. Bei der Abwägung zwischen ober- und unterirdischer Trassenführung müssen auch Aspekte des Bodenschutzes und des Erhaltes der Bodenfunktion besser berücksichtigt werden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. Juni 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2011