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ARBEIT/2956: Selbstständig - und zugleich abhängig beschäftigt (idw)


Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn - 25.06.2019

Selbstständig - und zugleich abhängig beschäftigt


Immer mehr Menschen in Deutschland gehen gleichzeitig einer abhängigen und einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ("Hybride Selbstständigkeit") nach: Ihre Anzahl hat sich seit 1996 mehr als verdoppelt, ihr Anteil an den Selbstständigen ist von 10 % auf fast 17 % gestiegen.

Fast 700.000 Personen waren laut Mikrozensus im Jahr 2017 neben einer abhängigen Beschäftigung selbstständig. Im Haupterwerb selbstständig - und daneben abhängig beschäftigt, waren hingegen nur rund 105.000 von ihnen.

"Im Durchschnitt besitzen die hybriden Selbstständigen einen etwas höheren Bildungsabschluss als die 'Nur'-Selbstständigen. Auffallend ist auch, dass rund jeder dritte hybride Selbstständige in den Bereichen Erziehung und Unterricht, Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen sowie im Gesundheits- und Sozialwesen zu finden ist", berichtet Dr. Rosemarie Kay.

Hälfte der hybriden Selbstständigen verbleibt in der Erwerbsform

Rund die Hälfte der Selbstständigen, die zugleich abhängig beschäftigt sind, ist auf Dauer in dieser hybriden Form erwerbstätig. Dagegen gibt etwa ein Viertel von ihnen die Selbstständigkeit nach einer Weile wieder auf - nur etwa ein Achtel beendet stattdessen die abhängige Beschäftigung und wechselt komplett in die Selbstständigkeit. Ein weiteres Achtel unter den hybriden Selbstständigen behält zwar die Selbstständigkeit bei, wechselt jedoch von der abhängigen Beschäftigung in einen anderen Erwerbsstatus wie Elternzeit oder Ausbildung.

"Werden nur geringe Einkünfte aus einer abhängigen Beschäftigung erzielt und sorgen die hybriden Selbstständigen nicht ausreichend privat oder gesetzlich vor, kann es zu einer Unterversorgung im Alter oder bei Erwerbsminderung kommen", befürchtet Dr. Rosemarie Kay. Statt der bestehenden strikten Trennung zwischen Selbstständigen und abhängig Beschäftigten in den sozialen Sicherungssystemen empfehlen die Wissenschaftler des IfM Bonn daher eine Erwerbstätigenversicherung, in der sowohl abhängig Beschäftigte als auch Selbstständige gesetzlich versichert sind.


Weitere Informationen unter:
http://www.ifm-bonn.org

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution1325

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn, 25.06.2019
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2019

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