Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Pressemitteilung vom 11. Januar 2017
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit
Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebrachten Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit (Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen), beschlossen.
"Die Lohnlücke von 21 Prozent ist ungerecht. Deshalb brauchen wir dieses Gesetz. Denn bisher gab es kein Gesetz, das das Thema "gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit" voranbringt. Das schaffen wir jetzt und ich bin sehr froh, dass wir dieses Gesetz nun auf den Weg gebracht haben. Das ist ein Durchbruch", so Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig.
Ministerin Schwesig erklärte weiter: "Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer. Dafür haben Frauen - aber auch Männer -künftig die Möglichkeit, in Betrieben ab 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schauen, ob sie tatsächlich gerecht bezahlt werden. Das sind 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit diesem individuellen Auskunftsanspruch, der Berichtspflicht und den Prüfverfahren wird die Unternehmenskultur verändert."
Das Gesetz sieht folgende Bausteine vor:
Mit diesem Gesetz gelingt nach der Einführung der Quote für Frauen in den Aufsichtsräten nun ein weiterer Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zielt auf die Durchsetzung des bereits seit über 50 Jahren geltenden Anspruches von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Es schafft nun neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt auch beim Lohn voranzutreiben.
*
Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Januar 2017
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24, 10117 Berlin
Telefon: 03018/ 555 - 0, Telefax: 03018/ 555 - 1145
E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund
Internet: http://www.bmfsfj.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Januar 2017
Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang