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ARBEIT/2435: Branchentarifverträge gelten für rund 50 Prozent der Beschäftigten (idw)


Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) - 01.06.2015

Branchentarifverträge gelten für rund 50 Prozent der Beschäftigten


Im Jahr 2014 arbeiteten rund 50 Prozent der Beschäftigten in Betrieben, für die ein Branchentarifvertrag galt. Das zeigen die Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen Befragung von mehr als 15.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Seit 1996, als erstmals Daten zur Tarifbindung für Ost- und Westdeutschland vom IAB erhoben wurden, ist der Anteil der in tarifgebundenen Betrieben Beschäftigten deutlich zurückgegangen. 1996 arbeiteten in Westdeutschland 70 Prozent der Beschäftigten in Betrieben, in denen ein Branchentarifvertrag galt. Im Jahr 2014 waren es nur noch 53 Prozent. In Ostdeutschland sank der entsprechende Anteil der Beschäftigten von 56 auf 36 Prozent. Gegenüber 2013 erhöhte sich die Tarifbindung jedoch wieder um jeweils einen Prozentpunkt.

Für 40 Prozent der westdeutschen und 54 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten gab es 2014 keinen Tarifvertrag. Jeweils die Hälfte dieser Arbeitnehmer profitierte jedoch indirekt, da sich ihre Betriebe an Branchentarifverträgen orientierten. Für weitere sieben Prozent der Beschäftigten im Westen und elf Prozent im Osten galt ein zwischen Betrieb und Gewerkschaft abgeschlossener Firmentarifvertrag.


Weitere Informationen unter:
http://doku.iab.de/aktuell/2015/Tarifbindung_2014.pdf

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution851

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für
Arbeit (IAB), Miriam Dreschel, 01.06.2015
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2015

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